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14. Mar 2025 - 17:33 Uhr

Weltverbrauchertag (15. März 2025): Der Zoll leistet wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürger - Bedenkliche Waren werden festgestellt und der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben


Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt.

Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürger und Bürgerinnen vor Schaden zu bewahren. Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet.

Häufig handelt es sich bei solchen Waren auch um Produktfälschungen. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung. "Verbraucher sind stets gut beraten Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden", so Kim Klopfer vom Hauptzollamt Lörrach.

Zuletzt konnte durch das Zollamt Freiburg eine digitale LED-Wanduhr eingezogen werden. Diese war zuvor von einer Privatperson über einen Internetshop bestellt worden. Bei der Überprüfung des Produkts durch die zuständige Fachbehörde stellte sich heraus, dass die Uhr nicht den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprach und die Handhabung aufgrund fehlender, notwendiger Isolierungen lebensgefährlich sein kann.

In einem anderen Fall konnte ein sogenannter Schlankheitstee zur Gewichtsreduktion aus dem Verkehr gezogen werden. Auch dieser wurde von einer Privatperson über eine Internetplattform bestellt. Die zuständige Fachbehörde stellte fest, dass der Tee einen nicht ausgewiesenen, verschreibungspflichtigen Arzneistoff enthielt, der sowohl den Blutdruck als auch die Herzfrequenz erheblich erhöhen kann.

(Presseinfo: Hauptzollamt Lörrach, 14.03.2025)


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