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Schweiz - Kanton Basel-Landschaft

2. Apr 2025 - 15:28 Uhr

Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft erhebt Anklage wegen Mordes - 60-Jähriger soll Tötungsdelikt im Jahr 2000 in Münchenstein begangen haben


Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat gegen einen heute 60-jährigen Mann Anklage wegen Mordes erhoben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte am 4. Oktober 2000 auf dem Parkplatz vor der Sporthalle St. Jakob in Münchenstein einen damals 21-jährigen Mann aus nächster Nähe erschossen hat. Der Tatverdächtige dieses «Cold Case» konnte dank neuen forensischen Möglichkeiten und der akribischen Arbeit der Polizei Basel-Landschaft im Jahr 2023 ermittelt werden.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat ihre Strafuntersuchung gegen einen heute 60-jährigen Mann (Nationalität: Schweiz) abgeschlossen. Gestützt auf die Ergebnisse der Strafuntersuchung hat die Staatsanwaltschaft am Strafgericht Basel-Landschaft Anklage wegen Mordes erhoben. Der Beschuldigte befindet sich derzeit in Haft.

Vorgeworfener Tathergang:
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft wirft dem Beschuldigten vor, am 4. Oktober 2000 auf dem Parkplatz vor der Sporthalle St. Jakob in Münchenstein einen damals 21-jährigen Mann mit einem Schuss aus nächster Nähe tödlich verletzt zu haben. Der 21-Jährige verstarb am Folgetag an den Folgen der Schussverletzung. Hintergrund der Tat dürfte der Verkauf einer grösseren Menge Betäubungsmittel gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte mit dem späteren Opfer vereinbart hatte, diesem zwei Kilogramm Kokain im Wert von über CHF 100'000 abzukaufen, jedoch bewusst ohne die vereinbarte Kaufsumme zum Treffen erschienen war – dies mit dem Ziel, die Drogen gewaltsam an sich zu nehmen.

Polizei Basel-Landschaft klärt «Cold Case» auf:
Der Fall aus dem Jahr 2000 blieb lange ungelöst. Dank neuen forensischen Möglichkeiten und der akribischen Arbeit der Polizei Basel-Landschaft konnte im Jahr 2023 der mutmassliche Täter ermittelt werden.

Das Datum der Hauptverhandlung am Strafgericht Basel-Landschaft steht noch nicht fest. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

(Presseinfo: Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, 02.04.2025)


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