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Ortenaukreis - Kehl, Offenburg

4. Apr 2025 - 20:40 Uhr

Kontrolle der Bundespolizei in Regionalbahn beim Halt im Bahnhof Kehl - Schnelle Verurteilung nach unerlaubter Einreise mit gefälschtem Dokument


Bereits am 1. April kontrollierte die Bundespolizei am Grenzübergang Kehl-Europabrücke einen algerischen Staatsangehörigen in einer grenzüberschreitenden Regionalbahn beim Halt im Bahnhof Kehl.

Der 36-Jährige wies sich gegenüber den Beamten mit einer französischen
Identitätskarte aus. Bei der Überprüfung des Dokuments stellte sich heraus, dass es sich um eine Totalfälschung handelte. Weitere Dokumente, die den 36-Jährigen zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen würden, konnten nicht vorgelegt werden.

Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die
Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.

Der Mann aus Algerien wurde daraufhin am Mittwoch (02.04.) vor dem Amtsgericht Offenburg im beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt.

Aufenthaltsbeendende Maßnahmen wurden initiiert und der Mann wurde in
Abschiebehaft genommen.

Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage.
Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.


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