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RegioTrends

Stadtkreis Freiburg - Freiburg

15. Dec 2015 - 17:14 Uhr

Bauplanung auf dem Areal Rheinstr./Röderhof/Habsburgerstr. - Brief von Forum Neuburg mit der Bitte die darin gestellten Fragen zu prüfen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Salomon,
sehr geehrter Herr Baubürgermeister Dr. Haag,
sehr geehrte Damen und Herren,

das Forum Neuburg möchte sich der Forderung des Bürgervereins Herdern e.V. (BVH) nach
Verhängung einer sogenannten "Veränderungssperre" nach § 14 BauGB" (Baugesetzbuch) für
das Areal "Rheinstraße/Röderhof/Habsburgerstraße" anschließen. Auch wir sind der Meinung,
dass das sogenannte "Vereinfachte Bebauungsplanverfahren" nach „§ 13 BauGB hier nicht
angewendet werden kann, da sich die geplante Bebauung durch den Investor „aus der
vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab wesentlich
ändert“. Die Überbauung des Innenhofbereichs steht im krassen Gegensatz zum heutigen
Bestand (siehe Luftaufnahme) und steht nicht im Einklang mit den Vorgaben des § 13 BauGB
(vgl. beiliegendes Schreiben des BVH vom 12.11.2015).
Auch wir halten sowohl die geplante Bebauung an der Habsburgerstraße, als auch die weiter im
Rahmen eines Bebauungsplanes beantragte Bebauung des Innenbereichs Röderhof für viel zu
massiv. Es ist absehbar, dass der „zukünftige“ Bebauungsplan genau den Investorenwunsch
FORUM NEUBURG – Brief wg. Röderhof/Rheinstr./Habsburgerstr. Seite 2
Bankverbindung: Forum Neuburg
Kto.-Nr.: 1496484 – Bankhaus Mayer Freiburg – BLZ 680 300 00
IBAN: DE48 6803 0000 0001 4964 84 – BIC: BKMADE61XXX
umsetzen wird. Sollen also wieder Investoreninteressen vor Allgemeinwohl, Bürger- und
Anliegerinteressen gestellt werden?
Den Anwohnern in der Röder- und Rheinstraße wird durch die geplanten Baukörper im
Innenhof sowie durch die Aufstockung der Gebäude an der Ecke Habsburgerstr./Rheinstr. nicht
nur das Tageslicht genommen, auch die Durchlüftung wird stark eingeschränkt werden.
Bis heute konnte uns niemand beantworten, warum die Bebauung an der Habsburgerstraße /
Ecke Rheinstraße nach § 34 BauGB erfolgt und nicht in den Bebauungsplan für den Röderhof
einbezogen wird. Genau dies erachten wir aber als dringen notwendig und fordern dies mit
Nachdruck, um der Bürgerschaft im Rahmen einer Bürgerbeteiligung sowie der Stadtverwaltung
und dem Gemeinderat als Entscheidungsgremium mehr Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten
zu geben.
Wir möchten betonen, dass hier mit hochpreisigen Studentenwohnungen im Luxussegment
ausschließlich Anleger-/Investoren-Interessen zum Zuge kommen und in keiner Weise der in
Freiburg so dringend benötigte bezahlbare Wohnraum Berücksichtigung findet. Es ist deshalb
die Frage zu stellen, warum die vom Gemeinderat beschlossene 50%-Regelung für sozialen
Geschosswohnungsbau hier (also bei Wohnraum für Studenten) keine Anwendung finden soll?!
Zumal, wenn es sich um ein reines Renditeobjekt handelt.
Wir bitten Sie, die hier gestellten Fragen noch einmal zu prüfen und danken Ihnen schon jetzt
für deren Berücksichtigung und Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Urban Bitzenhofer
Roland Buch
Michael Managò

(als Sprecher, im Namen der Teilnehmer und Mitglieder des Forum Neuburg)

......................................................................................................

Stellungnahme des BV Herdern zum Areal Röderhof

Vorschlag 1: Verhängen einer sogenannten "Veränderungssperre" nach § 14
BauGB" (Baugesetzbuch) für das Areal
"Rheinstraße/Röderhof/Habsburgerstraße"
Begründung:
1.) Nach § 34 BauGB ist die geplante Bebauung nicht möglich. Die derzeitige
Bebauung im Innenhof ist 1-geschossig und hat eine sehr geringe GRZ
(Grundflächenzahl). Fakt ist, dass der „zukünftige“ Bebauungsplan genau den
Investorenwunsch umsetzen wird.
2.) Es bleibt die Frage offen, welchen „Gebietscharakter“ der Röderhof einmal haben
soll, um die geplante Verdichtung und somit extrem hohe Grundflächenzahl, die
entstehen wird, zu rechtfertigen.
Soll es z.B. ein „WA-Gebiet“ (allgemeines Wohngebiet) werden, mit einer zulässigen
GRZ von 0,4 nach der Baunutzungsverordnung? Welche GRZ, welche Verdichtung
ist vorgesehen?
Fazit:
Das sogenannte "Vereinfachte Bebauungsplanverfahren" kann u.E. nach „§ 13
BauGB hier nicht angewendet werden, da sich die geplante Bebauung durch den
Investor „aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende
Zulässigkeitsmaßstab wesentlich ändert“. Die Überbauung des Innenhofbereichs
steht im krassen Gegensatz zum heutigen Bestand (siehe Luftaufnahme) und steht
nicht im Einklang mit den Vorgaben des § 13 BauGB.
Vorteil einer Veränderungssperre:
- Das Stadtplanungsamt kann untersuchen, ob das innenliegende Areal nicht
anders bebaut werden kann, als jetzt durch den Investor geplant, z.B.
aufgelockerter :
- Es könnten Freiräume, Grünflächen oder Treffpunkte für die vielen Menschen,
die dort einmal im „Innenhof“ leben werden, geschaffen werden, was bei der
vorliegenden Planung überhaupt nicht der Fall ist.
Bürgerverein Herdern e.V.
Erste Vorsitzende Ingrid Winkler, Stadtstr. 56, 79104 Freiburg
Mail: ingridwinkler@t-online.de; Tel.: 2 66 28
Stellvertreter: Christina Borgas, Dr. Beate Dehn,
Schriftführerin: Dr. Kerstin Langosch, Kassier: Dr. Ingo Lange
- Freiburg ist „grün“ findet hier nicht statt, sondern Freiburg ist „grau“ wie das
Baumaterial Beton. Die vorhandene Versiegelung der Flächen mit derzeit
noch etwas vorhandenem Grün der Bäume wird nach der geplanten
Bebauung sehr trist werden, denn „Grünflächen und Lebensräume“ finden
nicht mehr statt
- Erhaltung des sozialen Wohnfriedens, der durch die geplante massive
Bebauung nicht mehr vorhanden sein wird
- Herstellung von Wohnraum für sozial schwache Menschen anstelle
ausschließlich teure Appartements für wohlhabende Studierende
- Flachdächer sollten begrünt werden
- Gebot der Rücksichtnahme auch in Hinblick auf die bestehenden, unmittelbar
angrenzenden Wohnhäuser, d.h. die Innenhofbebauung sollte max. 2-
geschossig sein und nicht bis zu 4 Geschossen, wie jetzt geplant
- Nachweis der „ausreichenden Beleuchtung mit Tageslicht“ nach den
Vorgaben des § 34 Abs. 2 LBO (Landesbauordnung). Die geplante 2-4
geschossige Innenhofbebauung verschattet zusätzlich zu den hohen
Gebäuden entlang der Straßen die vorhandenen Wohnungen/ Wohngebäude
- Begründung 1: Bei bis zu 4-geschossiger Bebauung wird die o.g.
ausreichende Beleuchtung mit Tageslicht nach LBO z.B. in der 2. Jahreshälfte
für die bestehenden, also vorhandenen Wohnbebauungen angezweifelt
Vorschlag 2: Änderungen bei den geplanten Gebäuden
- Es sollte kein 4 geschossiges Gebäude im Innenhof entstehen, sondern max.
ein 3-geschossiges Gebäude
- Das 3- geschossiges Gebäude und möglichst auch die übrigen Gebäude
sollten im obersten Geschoss ein „Attikageschoss“ haben, d.h. die
Außenwände laufen nicht nach oben durch, sondern sind deutlich nach innen
eingerückt
- Die Baukörper wären nicht mehr so massiv sondern „aufgelockert“
- Bei den Gebäuden könnten z.B. im jeweils obersten Geschoss eine begrünte
und begehbare Dachfläche geschaffen werden
- Die vorhandenen Wohngebäude erhalten mehr „ausreichenden Beleuchtung
mit Tageslicht“
- Die Gebäudeanzahl sollte auf max. 3 Gebäude reduziert werden. Die so
verbleibenden Flächen könnten begrünt werden und könnten als „Freiräume“
genutzt werden
- Die Verdichtung wäre nicht so extrem und würde die Wohnqualität auch der
vorhandenen Wohnbebauungen fördern

Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Winkler

(Presseinfo: Michael Managò, im Namen des FORUM NEUBURG, 15.12.2015)


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