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RegioTrends

Breisgau-Hochschwarzwald - Breisach, Burkheim

3. Jun 2020 - 11:54 Uhr

Pläne für Bau und Betrieb des Hochwasserrückhalteraums Breisach/Burkheim sind genehmigt - Regierungspräsidentin Schäfer: „Entscheidender Meilenstein für Hochwasserschutz am Oberrhein“

Pläne für Bau und Betrieb des Hochwasserrückhalteraums Breisach/Burkheim sind genehmigt.
Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer und Harald Klumpp (Leiter des Referats für das Integrierte Rheinprogramm im Regierungspräsidium Freiburg).

Foto: Regierungspräsidium Freiburg
Pläne für Bau und Betrieb des Hochwasserrückhalteraums Breisach/Burkheim sind genehmigt.
Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer und Harald Klumpp (Leiter des Referats für das Integrierte Rheinprogramm im Regierungspräsidium Freiburg).

Foto: Regierungspräsidium Freiburg

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) freut sich über den erfolgreichen Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für den Bau und den Betrieb des Hochwasserrückhalteraums Breisach/ Burkheim. Der heute vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald übergebene Planfeststellungsbeschluss umfasse knapp 1.100 Seiten und beende ein komplexes, fast viereinhalb Jahre dauerndes Planfeststellungsverfahren, teilte die Behörde mit.

„Mit diesem Planfeststellungsbeschluss ist ein entscheidender Meilenstein zur Realisierung des Hochwasserschutzes am Oberrhein mit seinen geplanten 13 Rückhalteräumen erreicht“, erklärte Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer. Der Rückhalteraum Breisach/Burkheim werde als wichtiger Bestandteil des Integrierten Rheinprogramms dazu beitragen, dass bei einem Hochwasserereignis die Schäden durch Überflutungen für Menschen und Infrastruktur am Rhein so gering wie möglich ausfallen.

Bereits vor rund 30 Jahren begannen die Konzepte und Planungen für diesen wichtigen Baustein des Integrierten Rheinprogramms, bei dem die Beteiligung der Bürgerschaft und der betroffenen Kommunen von Anfang an ein wesentlicher Bestandteil war. Dadurch wurde es möglich, zahlreiche Anliegen und Interessen der Region in den Planungen und im Entscheidungsprozess zu berücksichtigen.

Eines der zentralen Anliegen der Kommunen und der Bürgerinitiative sei es gewesen, die Durchströmung von Schluten anstelle der vom Land beantragten Ökologischen Flutungen für den Hochwasserrückhalteraum Breisach/Burkheim zu erreichen. „Weil dem Regierungspräsidium eine hohe Akzeptanz des Rückhalteraums in der Region wichtig ist, haben wir diesem Anliegen in besonderen Maße Rechnung getragen“, so Schäfer. Die von den Kommunen eingebrachte Schlutenlösung wurde begutachtet und in die Antragsunterlagen für die Planfeststellung aufgenommen. Schäfer: „Vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen Entscheidungen zu Ökologischen Flutungen und der Erfahrungen des Landes in anderen Rückhalteräumen ist das Land den Kommunen hier sehr weit entgegengekommen.“

Im vorliegenden Planfeststellungsbeschluss wurden die Ökologischen Flutungen als erforderliche und notwendige Anpassungsmaßnahme bestimmt. Dennoch wird das Land an seiner Zusage festhalten, baubegleitend eine sog. Schlutendurchströmung („Schlutentest“) mit einem Monitoring durchzuführen. Damit sollen die kontrovers diskutierten Annahmen anhand von realen Bedingungen überprüft werden.

„In der bevorstehenden Bauphase wollen wir weiterhin im guten Gespräch mit Bürgerinnen, Bürgern und den Kommunen sein und Ansprechpartner für Fragen und Anregungen aus der Raumschaft“, kündigte Harald Klumpp, Leiter des Referats für das Integrierte Rheinprogramm im RP, an. So wie im gesamten Planungsverfahren werden die Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich informiert und so über alle Aktivitäten auf dem Laufenden gehalten werden.

(Presseinfo: Regierungspräsidium Freiburg, 03.06.2020)


+++ Mitteilung des Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald:

Knapp 1100 Seiten umfasst der Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald für den Bau und Betrieb des Hochwasserrückhalteraums Breisach / Burkheim. Damit hat die zuständige Wasserbehörde das vom Land Baden-Württemberg beantragte Verfahren zum Abschluss gebracht. Mehr als 3.000 private Einwender und Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange und Fachbehörden sind im Planfeststellungsverfahren geprüft und in die Entscheidung eingeflossen. Die im Anhörungsverfahren eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen waren im März und November 2018 öffentlich erörtert worden.

Der genehmigte Rückhalteraum erstreckt sich auf Flächen der Städte Breisach am Rhein und Vogtsburg im Kaiserstuhl sowie der Gemeinde Sasbach am Kaiserstuhl. Er umfasst eine Fläche von 634 Hektar mit einem Retentionsvolumen von 6,5 Millionen Kubikmeter. Planfestgestellte Bestandteile des Vorhabens sind auch die Durchführung von Ökologischen Flutungen sowie die frühzeitige Durchströmung von Schluten im Rückhalteraum vor dem Probebetrieb. Das Land gibt den Standortgemeinden die Möglichkeit, am gesamten Verfahren für die frühzeitige Durchströmung aktiv mitzuwirken.

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat in seiner Entscheidung unter anderem die notwendigen wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Regelungen erlassen. So ist das Land als Vorhabenträger zu Schutzmaßnahmen verpflichtet. Unter anderem werden Grundwasserhaltungsbrunnen in der Ortslage von Burkheim und im Bereich des Siedlungsgebiets „Breisach-Jägerhof“ gebaut, die künftig bei Bedarf von den Standortgemeinden auch außerhalb des Betriebs des Rückhalteraums genutzt werden können. Ebenso sollen Beweissicherungsmaßnahmen im Hinblick auf Kellervernässungen und die Trinkwasserversorgung durchgeführt werden. Vor der Inbetriebnahme des Rückhalteraums muss das Land einen umfangreichen Probebetrieb als Funktionstest durchführen. Das Land trägt auch die Kosten für die Neuanlage des Sportgeländes des SV Burkheim an einem neuen hochwassersicheren Standort.

Die öffentliche Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt auf der Internetseite des Landratsamtes und per Anzeige in der örtlichen Presse. Die Unterlagen werden nach dem 15. Juni in den Standortgemeinden Breisach, Vogtsburg und Sasbach für die Dauer von zwei Wochen ausgelegt. Über die Modalitäten der Auslegung vor Ort informieren die Gemeinden. Parallel können der Planfeststellungsbeschluss sowie alle planfestgestellten Unterlagen auf der Internetseite des Landratsamtes unter der Rubrik Service • Verwaltung » Öffentliche Bekanntmachungen » Natur und Umwelt » IRP Breisach-Burkheim eingesehen und heruntergeladen werden. Gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald steht der Rechtsweg zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim offen.


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