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16. Dec 2024 - 16:36 Uhr

Unterlagen zur Anzeigepflicht schwerbehinderter Beschäftigter spätestens am 31. März 2025 fällig - Die Agentur für Arbeit Freiburg informiert


Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2024 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2025 eingegangen sein. Die Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege. Hierfür ist keine händische Unterschrift erforderlich.

Kostenlose Software:
Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung. Die browserbasierte Version löst zum Anzeigejahr 2024 die Vorgängerversion ab. Der Versand als CD-ROM wird eingestellt.

Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- bzw. Inklusionsamt zu leisten. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Elan berechnen.

Die Ausgleichsabgabe hat sich durch das Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt zum 1. Januar 2024 für diejenigen Arbeitgeber erhöht, die über den Jahresverlauf hinweg keinen einzigen schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen beschäftigt haben. Mit der Meldung zum Stichtag 31. März 2025 kommen die neuen Zahlbeträge, die nach Betriebsgröße gestaffelt sind, erstmalig zum Tragen.

„Wer sich als Arbeitgeber divers aufstellt, ist im Vorteil. Dazu gehört auch die Beschäftigung von Menschen mit Handicap. Sie sind hochmotiviert, leistungsfähig und in vielerlei Hinsicht eine Bereicherung. Deshalb freue mich über jedes Unternehmen, das die Beschäftigungspflicht erfüllt“, sagt der Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Freiburg, Alexander Merk.

In der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 09:30 Uhr und 11:30 Uhr ist speziell für Fragen zum Anzeigeverfahren folgende Telefonnummer geschaltet: 0721 823-7066.

Mehr Informationen gibt es unter www.arbeitsagentur.de (Unternehmen >> Personalfragen >> Pflichten Arbeitgeber >> Schwerbehinderte Menschen).

(Presseinfo: Agentur für Arbeit Freiburg, 16.12.2024)


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