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23. Jan 2025 - 16:14 Uhr

Unverhältnismäßige Belastung des Einzelhandels zur Unzeit: IHK Südlicher Oberrhein warnt vor Einführung einer Verpackungssteuer - Alwin Wagner (Stellvertretender Hauptgeschäftsführer): „Hinter Verpackungssteuer verbirgt sich ein Bürokratiemonster“

Unverhältnismäßige Belastung des Einzelhandels zur Unzeit: IHK Südlicher Oberrhein warnt vor Einführung einer Verpackungssteuer - Alwin Wagner (Stellvertretender Hauptgeschäftsführer, Bild): „Hinter Verpackungssteuer verbirgt sich ein Bürokratiemonster“.

REGIOTRENDS-Foto: Jens Glade
Unverhältnismäßige Belastung des Einzelhandels zur Unzeit: IHK Südlicher Oberrhein warnt vor Einführung einer Verpackungssteuer - Alwin Wagner (Stellvertretender Hauptgeschäftsführer, Bild): „Hinter Verpackungssteuer verbirgt sich ein Bürokratiemonster“.

REGIOTRENDS-Foto: Jens Glade

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aktuellen Urteil die Verpackungssteuer nach dem Tübinger Modell für zulässig erklärt. „Das macht sie aber noch lange nicht sinnvoll“, sagt Alwin Wagner, der Stellvertretende Hauptgeschäftsführer der IHK Südlicher Oberrhein. Städten wie Freiburg, in denen über die Einführung der Steuer nachgedacht wird, rät Wagner dringend davon ab. Der Nutzen für die Müllvermeidung sei fraglich, im Gegenzug käme auf die ohnehin stark belasteten Betriebe eine Vielzahl an komplizierten Vorschriften zu. „Hinter der Verpackungssteuer verbirgt sich ein Bürokratiemonster“, warnt Wagner.

„Abfallvermeidung liegt auch uns am Herzen. Wir sind jedoch der Überzeugung, dass die Verpackungssteuer der falsche Weg ist“, sagt Alwin Wagner im Namen der Industrie- und Handelskammer. „Wir sehen einen massiven Bürokratieaufwand, der die ohnehin schon mit vielen bürokratischen Vorschriften belegten Unternehmen zusätzlich belasten würde. Wer findet, dass dieses Land an seiner Bürokratie zu ersticken droht – Stichwort Brombeergestrüpp -, kann die Einführung einer Verpackungssteuer nicht gutheißen“.

Das Tübinger Modell ist aus Sicht der IHK kein Vorbild, zumal der Nutzen höchst fragwürdig erscheint. Zudem sind die Vorschriften enorm kleinteilig und überlassen am Ende dem Verkaufspersonal die Entscheidung, ob die Steuer draufgeschlagen wird oder nicht. In Tübingen wird das Verkaufspersonal an der Kasse mit Fragen konfrontiert wie: „Verzehren Sie sofort oder zuhause?“ Dem Personal obliegt es, in Erfahrung zu bringen, ob dem Salat oder dem Joghurt Besteck beigefügt wird und welche Größe es hat.

Ein weiteres Beispiel, das die Absurdität unterstreicht: Ein kalter Zwiebelkuchen wird satzungsgemäß nicht besteuert, der warme bei identischer Verpackung hingegen schon. Da der sofortige Verzehr aber das entscheidende Kriterium ist, müsste das Verkaufspersonal auch bei der Abgabe von kaltem Zwiebelkuchen rückfragen, ob dieses Stück sofort verzehrt wird. Bejaht der ehrliche Kunde die Frage, wäre Verpackungssteuer fällig. Diese penible Befragung gilt selbstverständlich auch fürs Fleischkäsweckle.

Eine seriöse und fehlerfreie Umsetzung der Verpackungssteuer in der Praxis ist aus IHK-Sicht nahezu unmöglich, da die zahlreichen Varianten einen extrem hohen Schulungsbedarf bei den Mitarbeitenden bedeuteten. Viele Fachkräfte stammen heute aus unterschiedlichsten Nationen. Wagner: „Wie soll jemand mit eingeschränkten Sprachkenntnissen ein System verstehen, bei dem selbst Muttersprachler am Ende ihres Lateins sind?“

Im Interesse der Unternehmen und der Konsumenten rät die IHK daher dringend von der Einführung einer Verpackungssteuer ab. Es gibt Alternativen: So ist das Mehrwegsystem noch ausbaufähig. Mehrwegbehälter wie beim Flaschenpfand könnten die Abgabe erleichtern. Außerdem könnte man diejenigen stärker kontrollieren und belangen, die den Müll in der Stadt nicht ordnungsgemäß wegschmeißen. „Es wäre das falsche Signal, für das Fehlverhalten einiger die Allgemeinheit zu bestrafen“, so Wagner.

(Presseinfo: IHK Südlicher Oberrhein, 23.01.2025)


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