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RegioTrends

Kreis Emmendingen - Emmendingen

5. Nov 2021 - 16:18 Uhr

COVID 19: Lage und Entwicklung der Infektionszahlen im Landkreis Emmendingen vom 29.10. bis 04.11.2021

Hinweis: Der folgende Bericht informiert über die Entwicklung der Infektionszahlen der vergangenen Woche (Datenstand Landesgesundheitsamt Donnerstag 04. November 2021) im Landkreis Emmendingen. Der ausführliche Bericht erscheint derzeit fortlaufend wöchentlich (in der Regel freitags).
Die tagesaktuellen Fallzahlen sind im Internet unter
https://www.landkreis-emmendingen.de/aktuelles/coronavirus/fallzahlen-inzidenz-impfzahlen-und-lageberichte abrufbar.


Überblick Fallzahlentwicklung der letzten 7 Tage

Nach Inkrafttreten der Coronaverordnung Baden-Württemberg am 16. August 2021 basiert dieser Bericht aufgrund der durch die Landesregierung verfügten rechtlichen Änderungen auf den Meldedaten des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg, Stand 04. November 2021.

Fälle (gesamt): 278

Todesfälle: 2
Altersdurchschnitt der Todesfälle: 82

Primärfälle (Infizierte) in Absonderung
(Stand: 04.11.2021): 329

Fälle dr letzten 7 Tage/100.000 EW
(Stand: 04.11.2021): 166,6


Detailblick - Einordnung der Fälle

Das Landesgesundheitsamt hat für den Landkreis Emmendingen im Berichtszeitraum vom 29. Oktober bis 4. November 2021 insgesamt 278 SARS-CoV-2-Virus-Infektionen neu registriert, in der Vorwoche waren es 263 Infektionen. Entsprechend steigt der Wert der sogenannten 7-Tage-Inzidenz (d.h. die Zahl der labornach-gewiesenen Infektionsfälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner) im unverändert starken Wachstum der vierten Welle weiter auf nun 166,6 an (Vorwoche 157,6 - Landesdurchschnitt BW 193,1).

Das mittlere Alter der neu registrierten Fälle liegt momentan bei 41 Jahren (mit einer Spanne von wenigen Monaten bis 101 Jahre). Die Zahl enger Kontaktpersonen bzw. Haushaltsangehörigen von Infizierten in häuslicher Quarantäne und Überwachung lässt sich derzeit aufgrund der hohen Belastung und der Verzögerung in der Bearbeitung der einzelnen Fallmeldungen objektiv nicht eindeutig bestimmen. Entsprechend der landesweit bereits seit längerem geltenden Regelungen (Coronaverordnung Absonderung) unterliegen beispielsweise Haushaltsangehörige Infizierter grundsätzlich für zehn Tage einer Absonderungspflicht, die nicht gesondert behördlich angeordnet werden muss. Ausnahmen gelten für nachweislich vollständig geimpfte Kontakte, bei denen zu keinem Zeitpunkt Krankheitssymptome vorlagen.

In der Berichtswoche wurden dem Gesundheitsamt erneut zwei weitere Todesfälle mit einem Altersdurchschnitt von 82 Jahren im Zusammenhang mit einer labornachgewiesenen Sars-CoV-2 Infektion gemeldet. Bei einem Fall bestand kein Impfschutz.

Bedingt durch die massive Zunahme der ausschließlich durch Labore gemeldeten Fälle, der hieraus resultierenden Verzögerung in den Fallbearbeitungen und vor allem des mittlerweile weitgehend uneingeschränkten privaten und gesellschaftlichen sozialen Lebens mit einer Vielzahl von Begegnungen und Aktivitäten innerhalb der denkbaren Zeit zwischen Ansteckung und Beginn von Krankheitssymptomen lässt sich nur noch in einer sehr begrenzten Zahl von Fällen der vermutliche Ansteckungsweg im Nachhinein objektiv klären. In den zuletzt klärbaren Fällen resultierten diese überwiegend aus rein privaten Kontakten in Freizeit, zu familiären Anlässen und Feierlichkeiten und ähnlichem.

Fortdauernd folgen täglich Meldungen aus – oder mit Kontakt zu – pädagogischen Einrichtungen. In allen übrigen und zahlenmäßig weit überwiegenden Fällen ohne Bezug zu überwachungspflichtigen Einrichtungen ist eine Klärung im diffusen Infektionsgeschehen auch im Landkreis Emmendingen momentan nicht mehr möglich. Entsprechend der unkontrollierbaren Ausbreitung sind erneut Bürgerinnen und Bürger aus 23 der 24 Gemeinden und Städten im Landkreis von Neufällen betroffen.

Unverändert muss von einem anhaltenden, in den nächsten Wochen fortschreitenden und letztlich weitgehend nicht mehr kontrollierbaren Infektionsgeschehen ausgegangen werden. Aus Sicht des Gesundheitsamts ist diese Entwicklung aufgrund der Vielzahl der Lockerungen im gesellschaftlich-sozialen Leben, dem teils sorglosen und unbeachteten Umgang mit den bekannten und weiterhin notwendigen AHA-L-Regeln bei zugleich unverändert nicht ausreichenden Impfquoten in den Bevölkerungsgruppen über 12 Jahre erwartbar. Ob die seit dem 3. November in Baden-Württemberg geltende Warnstufe mit gewissen Einschränkungen insbesondere für Ungeimpfte zu merklichen Veränderungen des Infektionsgeschehens führen wird, bleibt abzuwarten.

Im Kreiskrankenhaus werden aktuell 9 Patientinnen und Patienten mit COVID-Erkrankung behandelt, 4 davon auf der Intensivstation.


Entwicklung der Gesamtlage seit Beginn der Pandemie

Bestätigte Fälle:8.133 (Datenmitteilung der Landesmeldebehörde Stand 04.11.2021)

Verstorbene: 180 (Datenmitteilung der Landesmeldebehörde Stand 04.11.2021)

Geimpfte Personen im Landkreis Emmendingen
In dieser Woche wurden vom Landesgesundheitsministerium keine aktuellen Zahlen zur Gesamtzahl der Impfungen nach Landkreisen in Baden-Württemberg veröffentlicht.


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