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Kreis Emmendingen - Landkreis Emmendingen

25. Feb 2022 - 16:13 Uhr

COVID 19: Lage und Entwicklung der Infektionszahlen im Landkreis Emmendingen - Berichtszeitraum 18.02.2022 bis 24.02.2022


Hinweis: Der folgende Bericht informiert über die Entwicklung der Infektionszahlen des oben genannten Zeitraums im Landkreis Emmendingen. Der nächste Bericht erscheint im üblichen fortlaufenden Wochenrhythmus (in der Regel freitags).

Die tagesaktuellen Fallzahlen sind im Internet unter
https://www.landkreis-emmendingen.de/aktuelles/coronavirus/fallzahlen-inzidenz-impfzahlen-und-lageberichte abrufbar.

Überblick Fallzahlentwicklung der letzten 7 Tage:
Nach Inkrafttreten der Coronaverordnung Baden-Württemberg am 16. August 2021 basiert dieser Bericht aufgrund der durch die Landesregierung verfügten rechtlichen Änderungen auf den Meldedaten des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg, Stand 24. Februar 2022.

Detailblick - Einordnung der Fälle:
Für den Landkreis Emmendingen wurden im Berichtszeitraum vom 18. bis 24. Februar 2022 2.030 neue SARS-CoV-2-Fälle (ausschließlich laborbestätigte PCR-Fälle) registriert (Vorwoche: 2.807). Entsprechend sinkt der Wert der sogenannten 7-Tage-Inzidenz im Wochenvergleich deutlich auf 1.216,6 (Vorbericht: 1.682,2). Der Wert für den Landkreis liegt damit in dieser Woche auch unter dem Landesdurchschnitt von 1.451,8. Das mittlere Alter der neu registrierten Fälle liegt momentan bei 34 Jahren (mit einer Spanne von wenigen Monaten bis 102 Jahren).

Mit Datenstand 24.2.2022 meldet das RKI für den Landkreis Emmendingen mit 328 PCR-nachgewiesenen Fällen und einer 7-Tage-Inzidenz von 2093 weiterhin die höchste Inzidenz in der Altersgruppe 5 - 14 Jahre (Vorwoche 3420,3). Dem Gesundheitsamt wurden neue Fälle aus 28 Schulen und 19 Kindertagesstätten gemeldet, in neun Gruppen oder Klassenverbänden wurden relevante Ausbruchsgeschehen nach den Definitionen des Sozialministeriums festgestellt. Die höchsten Fallzahlen werden mit 787 in der Gruppe der 35 - 59-Jährigen verzeichnet (Vorwoche 1022), entsprechend liegt hier der Inzidenzwert bei 1336.4 (Vorwoche 1735,4). Aus Sicht des Gesundheitsamts müssen die vorliegenden Daten auch weiterhin als Orientierung bezüglich der Entwicklung des Infektionsgeschehens aufgefasst werden. Ob die aktuelle Abnahme der 7-Tage-Inzidenz bereits eine nachhaltige Trendumkehr darstellt, bleibt auch angesichts der in der Berichtswoche landesweit ermöglichten weiteren „Lockerungen“ abzuwarten, deren Auswirkungen auf das regionale Infektionsgeschehen frühestens in zwei Wochen bewertet werden können. Auch geht das Gesundheitsamt davon aus, dass der Grund für die Fallzahlabnahme weitgehend durch andere Einflüsse statt tatsächlicher Reduktion der Infektionen verursacht ist. Neben den bereits mehrfach berichteten Faktoren eines enormen Fallaufkommens, der daraus resultierenden Belastung der ambulanten Systeme, der Laborkapazitäten, der Meldewege und der aus der Zahl der Fallmeldungen resultierenden Verzögerungen der Bearbeitung, beeinflusst vor allem die am 12. Februar in Kraft getretene Änderung der „nationalen Teststrategie“ des Bundesgesundheitsministeriums mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die Vergleichbarkeit der Datenlage. Die neue Testverordnung und Teststrategie des Bundes regelt neben der Kostenübernahme für die Tests auch Handlungsanweisungen für Ärzte und Testzentren und formuliert eine „Richtschnur für Patientinnen und Patienten“. Danach gilt neu, dass zwar ein grundsätzlicher Anspruch auf einen PCR-Test bestehen bleibt, PCR-Tests aber erst und nur noch nach einem zuvor positivem Antigen-Schnelltest durchgeführt werden sollen. Auch Risikopatienten, Personen in vulnerablen Bereichen wie Pflege oder in medizinischen Bereichen benötigen entsprechend der Regelungen des Bundesgesundheitsministeriums einen positiven Antigen-Schnelltest, bevor ein Anspruch auf einen PCR-Test besteht. Auch eine rote Warnmeldung auf der Corona-Warn-App reicht nicht mehr für einen Anspruch auf einen PCR-Test aus, für das „Freitesten“, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung bzw. Quarantäne, genügt bis auf Ausnahmen im professionellen medizinisch-pflegerischen Bereich ebenfalls ein Antigen-Schnelltest. Da diese Antigen-Tests aber bekanntlich selbst bei vollständig korrekter Anwendung eine deutlich geringere Sensitivität im Vergleich zu PCR-Tests haben und somit bei infektiösen Personen im Vergleich zu PCR-Tests deutlich seltener einen korrekten Nachweis einer Infektion erbringen, reduziert sich bei vorrangiger und überwiegender Anwendung dieser Tests trotz gleichbleibender Infektionslage zwangsläufig die Anzahl nachgewiesener Infektionen und im Ergebnis dann auch die Inzidenz.

Neben einer Vielzahl von Einzelfällen in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen und der Eingliederungshilfe bestehen derzeit fünf Ausbruchsgeschehen in voll- bzw. teilstationären Seniorenpflegeeinrichtungen, einer Einrichtung für behinderte Menschen und Häufungsgeschehen in zwei Kliniken. Trotz korrekter Einhaltung der Schutzmaßnahmen lassen sich diese Übertragungen, bedingt durch die hohe Ansteckungsfähigkeit der aktuell dominierenden Variante, nicht vollständig verhindern. Es zeichnet sich allerdings weiterhin ab, dass zumindest bei älteren oder vorerkrankten Betroffenen, die konsequent die erreichbaren Auffrischungsimpfungen wahrgenommen haben, trotz der hohen Fallzahlen im Vergleich zu früheren „Wellen“ aktuell deutlich seltener schwere oder schwerste Krankheitsverläufe entstehen, wenn gleich diese trotzdem gerade bei besonders Gefährdeten und Hochbetagten nicht vollständig vermeidbar sind. So wurden dem Gesundheitsamt im Berichtszeitraum drei weitere Todesfälle gemeldet (aus den neunten bis zehnten Lebensdekaden).

Eine durch das Gesundheitsamt für den Landkreis vorab aus Daten für das Sozialministerium erhobene Auswertung der Impfquoten der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Altenpflegeeinrichtungen (Datenstand 15. Februar 2022) zeigt ein im Vergleich zum Durchschnitt der Bevölkerung sehr erfreuliches Ergebnis. 93 % der Betreuten sind „vollständig geimpft“, bereits 86 % haben eine „Auffrischimpfung“ wahrgenommen. In sogenannten teilstationären Einrichtungen, also beispielsweise der Tagespflege, sind sogar 98 % der Betreuten „vollständig geimpft“, 92 % haben einer Auffrischimpfung zugestimmt.

Das Infektionsgeschehen bleibt im Landkreis weiter unkontrolliert und diffus. Entsprechend sind erneut Bürgerinnen und Bürger aller Gemeinden und Städte im Landkreis von Neuinfektionen betroffen.

Das Gesundheitsamt empfiehlt unter Berücksichtigung der momentanen Infektionslage im Landkreis auch weiterhin, alle Schutzregeln unverändert konsequent einzuhalten, die eigenen vermeidbaren privaten Kontakte möglichst zu reduzieren und vor allem die unverändert leicht erreichbaren Impfangebote zu nutzen.

Im Kreiskrankenhaus werden aktuell sieben Patientinnen und Patienten mit COVID-Erkrankung behandelt, eine/einer davon auf der Intensivstation.

Entwicklung der Gesamtlage seit Beginn der Pandemie
Bestätigte Fälle: 28.891
Verstorbene: 209
(Datenmitteilung der Landesmeldebehörde Stand 24.02.2022)


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