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Ortenaukreis - Ortenaukreis

6. Aug 2024 - 11:41 Uhr

29. BAföG-Änderungsgesetz: Verbesserte BAföG-Leistungen für Schüler zum Schuljahresbeginn 2024/25 - Landratsamt Ortenaukreis informiert über wichtigste Änderungen für BAföG-Empfänger


Mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz haben sich die Leistungen des BAföG in einem weiteren Schritt verbessert. „Seit der Einführung des BAföG haben viele Menschen die Möglichkeit – auch ohne finanzielle Unterstützung der Eltern – ihren Bildungs- und Berufsweg einzuschlagen und zu realisieren“, teilt Ingrid Oswald, Leiterin des Amts für Soziales und Versorgung, mit. „Beim Landratsamt können Schülerinnen und Schüler BAföG beantragen, beim Studentenwerk die Studierenden,“ so die Amtsleiterin. „Pro Jahr gehen rund 500 BAföG-Anträge im Ortenaukreis ein. Im Vergleich hierzu erreichen uns jährlich weitere 1000 Anträge im Bereich des Aufstiegs-BAföG, auch als „Meister-BAföG“ bekannt.“

Auch im Bereich der Schülerförderung profitieren die Schüler zum Schuljahresbeginn 2024 von den Leistungsverbesserungen.

Im Wesentlichen werden die Bedarfssätze für Schüler, aber auch für Studierende um rund 5 Prozent angehoben sowie die Freibeträge vom Elterneinkommen um 5,25 Prozent erhöht. Weiter kommt hinzu, dass Einkommen von minderjährigen Geschwistern der BAföG-Empfänger nicht mehr berücksichtigt werden.

BAföG-Geförderte dürfen ab Schuljahresbeginn 2024 bis zu 556 € monatlich (Minijobgrenze ab Januar 2025) hinzuverdienen, ohne dass sich an der Höhe der Förderung etwas ändert.

Grundsätzlich können Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beantragen. Für diejenigen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt dies aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig ist.

Die Höhe der Förderung hängt von der Schulform und der individuellen Lebenssituation ab. Wer beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann, bekommt mehr BAföG. Außerdem wird berücksichtigt, wenn der Antragsteller eine eigene Wohnung benötigt, weil die Ausbildungsstätte zu weit vom Elternhaus entfernt ist, um zu Hause zu wohnen. So erhalten z.B. Schüler, die noch keine Ausbildung abgeschlossen haben und bei ihren Eltern wohnen, eine monatliche Förderung von 276 Euro. Wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen, erhöht sich der Betrag auf 666 Euro. Mit 498 Euro monatlich werden junge Erwachsene gefördert, die mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung beispielsweise eine Abendrealschule oder Fachoberschulklasse besuchen und bei ihren Eltern wohnen. Der Betrag erhöht sich auf 775 Euro für diejenigen, die eine eigene Wohnung benötigen.

Schüler-BAföG gibt es vom Staat als Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Änderungen im Schülerbereich sind seit 1. August 2024 in Kraft. „Bereits bewilligte BAföG-Anträge für Bewilligungszeiträume ab 1. August 2024 werden automatisch an die neuen Regelungen angepasst. Man muss in diesem Fall keinen neuen Antrag stellen“, informiert Anja Wußler, Sachgebietsleiterin im BAföG-Bereich über den Ablauf im Ortenaukreis.

Weitere Informationen zum Schüler-BAföG gibt es beim Amt für Soziales und Versorgung des Landratsamts Ortenaukreis. Telefonisch sind die Mitarbeitenden der Ausbildungsförderung unter 0781 805 1475 erreichbar. Anträge können über das Bürgerbüro für Soziales in der Badstraße 20 in Offenburg eingereicht werden. Terminvereinbarung wird empfohlen. Zudem können Anträge online über die Plattform BAföG-Digital gestellt werden.

Eine weitere Neuerung durch das 29. BAföG-Änderungsgesetz ist die Einführung einer Studienstarthilfe. Die Studienstarthilfe können ab dem Wintersemester 2024/25 Personen erhalten, die jünger als 25 Jahre sind und sich erstmalig an einer Hochschule in Deutschland, der EU oder der Schweiz immatrikulieren, wenn diese im Monat vor dem Ausbildungsbeginn im Bezug einer Sozialleistung, z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt oder auch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, waren.

Bei der Studienstarthilfe handelt es sich um einen pauschal gewährten Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro. Die Studienstarthilfe soll finanzielle Eingangshürden für junge Menschen aus Familien mit Sozialleistungsbezug abbauen.

Die Studienstarthilfe kann ausschließlich über das Antragsportal „BAföG Digital“ beantragt werden. Weitere Informationen zur Studienstarthilfe und allgemeine Informationen zum BAföG für Studierende gibt es bei den Studierendenwerken.


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