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RegioTrends

Breisgau-Hochschwarzwald - Müllheim

10. Mar 2022 - 18:30 Uhr

Aufnahme von Kriegsflüchtlingen - Stadtrat Müllheim stellt 15 städtische Wohnungen für Ukraine-Flüchtlinge zur Verfügung


In einer nichtöffentlichen Sondersitzung am Mittwochabend hat das Müllheimer Gremium einstimmig die Freigabe von 15 städtischen Wohnungen in der Goethestraße 13-15 zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bewilligt. 900 m² Wohnfläche sollen 60-80 Menschen Zuflucht bieten.

Zahlreiche Menschen auf der Flucht sind bereits in der Stadt angekommen und zunächst privat untergebracht. Die Stadt stellt außerdem Informationen im Zusammenhang mit der Invasion in der Ukraine auf einer eigenen Seite zur Verfügung: www.muellheim.de/ukraine

Mit Stand von gestern, 09.03.2022, 17:00 Uhr, sind bereits 45 vor dem Krieg geflohene Personen in privatem Wohnraum im Stadtgebiet Müllheim und in den Stadtteilen untergekommen. Der Stadtverwaltung liegen darüber hinaus 18 weitere Wohnungsangebote vor, die für das städtische Mietpatenmodell in Betracht kommen und in denen weitere Personen untergebracht werden könnten.

Beim in Müllheim bereits seit einigen Jahren praktizierten Mietpatenmodell tritt die Stadt als Zwischenmieter auf, um das Risiko von Mietausfällen für private Vermieter zu reduzieren. Insgesamt sind - ohne die Flüchtlinge aus der Ukraine - bereits 236 Menschen aus 18 Ländern, davon allein 62 Geflohene aus Syrien, in der Stadt untergebracht.

Hinzu kommt eine Unterkunft des Landkreises für 130-150 Menschen, die ab Sommer im Gewerbegebiet westlich der Bahngleise bezogen werden soll.

„Nach Unterbringung aller Menschen, wie nun geplant, werden fast 500 Menschen durch Stadt und Landkreis untergebracht sein und in Müllheim wohnen, und es könnten noch mehr werden,“ so Bürgermeister Löffler
in der Sondersitzung. „Darauf stellen wir uns ein und arbeiten daran, die Kriegsflüchtlinge, darunter viele Frauen und Kinder, gut zu versorgen.“


Kurz- und mittelfristige städtische Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine

Auch bei den Kriegsflüchtlingen nach § 24 AufenthG wird die reguläre Verteilung dreistufig erfolgen. Nach Erstunterbringung in den Landeserstaufnahmestellen erfolgt die Weiterleitung in die vorläufige
Unterbringung der Landkreise. Bereits nach wenigen Wochen, spätestens nach sechs Monaten, erfolgt die Zuteilung in die Gemeinden in die Anschlussunterbringung.

(Info: Stadt Müllheim)


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