„Mit dem Ausbruch des Ukrainekriegs, der sich nun jährt, sehen sich Kommunen und Städte in Deutschland und europaweit nach 2015 erneut einer Vielzahl von Kriegsflüchtlingen gegenüber. Die überwältigende Solidarität der Bürgerinnen und Bürger in Lörrach hat im vergangenen Frühjahr und Sommer in einem großen Maß dazu beigetragen, Menschen aus dem Kriegsgebiet kurzfristig eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Die fortwährende Dauer des Krieges sowie die anhaltenden Krisen- und Kriegssituationen in anderen Ländern auf der Welt wie beispielsweise in Afghanistan, Syrien oder in den afrikanischen Staaten veranlassen Menschen zur Flucht. Diesen Menschen gilt es nach den Regeln der bundesdeutschen Gesetzgebung, aber auch auf Basis der UN-Menschenrechtskonvention zu helfen. Die Stadt Lörrach ist seit Jahren bestrebt und zugleich auch verpflichtet, diesen Menschen die notwendige Hilfe zukommen zu lassen.“
Wohnanlage Wölblinstraße 21 – 29, Bereitstellung von Wohnungen als Anschlussunterkunft für geflüchtete Personen:
Kommunale Pflichten der Stadt Lörrach bei der Flüchtlingsunterbringung:
- Die Stadt Lörrach muss in Rahmen ihrer Pflichtaufgaben jedes Jahr geflüchtete Menschen aus Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises Lörrach aufnehmen.
- Dies ist innerhalb des Landkreises über eine Aufnahmequote geregelt
- Für die Unterbringung geflüchteter Menschen hat die Stadt in den vergangenen Jahren Anschlussunterbringungen organisiert und an drei Standorten bereitgestellt:
o Gretherstraße (ca. 190 Personen),
o Neumatt-Brunnwasser (ca. 140 Personen),
o Bächlinweg (ca. 50 Personen)
- Im Oktober 2022 hat der Gemeinderat die Planung für einen Neubau einer Anschlussunterbringung im Stadtteil Stetten bewilligt (ca. 150 bis 200 Personen). Dieses Projekt befindet sich aktuell im Planungsstatus
- Eine weitere Unterbringung in einer Liegenschaft des Landes befindet sich aktuell in Planung (ca. 100 Personen)
- Durch Nachverdichtung konnten in den bestehenden Unterkünften der Anschlussunterbringung weitere 50 Plätze generiert werden
Verteilschlüssel:
- Menschen die auf der Flucht vor Krieg, Hunger und Armut nach Deutschland kommen, werden zuerst in einer Landeserstaufnahme untergebracht.
- Von dort werden Sie in eine Gemeinschaftsunterkunft in Baden-Württemberg zur vorläufigen Unterbringung verlegt.
- Diese erfolgt nach einem festgelegten Verteilschlüssel.
- Flüchtlinge aus der Ukraine oder afghanische Ortskräfte werden nach zirka sechs Monaten auf die Kommunen zur Anschlussunterbringung verteilt.
- Aus anderen Ländern kann die Zuweisung nach Abschluss des Asylverfahrens, spätestens jedoch nach zwei Jahren erfolgen, auch diese Verteilung erfolgt nach einem festgelegten Verteilschlüssel, dessen Quotierung sich unter anderem an der Einwohnerzahl orientiert.
Aktuelle Zahlen zur Flüchtlingsunterbringung in der Stadt Lörrach:
- 2022 sind im Stadtgebiet 638 Personen mit Fluchthintergrund in der städtischen Anschlussunterbringung untergebracht worden
- Trotz des enorm hohen Zustroms an geflüchteten Personen konnten 2022 46 Personen mehr untergebracht werden, als die Zuweisungsquote mit 592 Personen verlangte
- Dies ist auf das überwältigende bürgerschaftliche Engagement im Rahmen des Ukraine-Krieges zurückzuführen
- Nach aktuellem Stand muss die Stadt Lörrach 2023 gemäß Verteilschlüssel des Landkreises Lörrach 356 Personen in einer Anschlussunterbringung aufnehmen
- Aktuell leben in Lörrach ca. 1.200 Personen in Anschlussunterbringungen, 501 Personen sind städtisch untergebracht; die anderen Personen sind aktuell privat untergebracht
Dringender Platzbedarf für Anschlussunterbringung geflüchteter Personen:
- Die Kapazitäten der städtischen Anschlussunterbringungen werden im Laufe des Jahres ausgeschöpft sein, die geplante vierte Anschlussunterbringung befindet sich aktuell im Planungsstatus
- Um geflüchteten Personen, die der Stadt über den Verteilschlüssel des Landkreises zugewiesen, ein Obdach zur Verfügung zu stellen, wurden fachbereichsübergreifend und mit der städtischen Tochtergesellschaft Wohnbau Lörrach verschiedene Unterbringungsoptionen geprüft
- Die Wohnanlage Wölblinstraße 21 – 29 ist aufgrund seines Alters (Baujahr 1953), der nur teilweisen Belegung von Wohneinheiten und den absehbar anstehenden Abriss (geplant für 2028) als schnell mögliche realisierbare Anschlussunterkunft die geeignete Option um der Pflichtaufgabe der Kommune zur Flüchtlingsunterbringung gerecht zu werden
- Die Wohnungen in der Liegenschaft Wölblinstraße 21 – 29 eignen sich als Anschlussunterkunft für etwa 100 Personen
- Die Anmietung der Wohnanlage entlastet den Bedarf der unterzubringenden geflüchteten Personen in der Stadt Lörrach und ist ein wichtiger Baustein der Unterbringungsstrategie
- In der Anschlussunterbringung werden die Personen in Wohnungen über die ordnungsrechtliche Einweisungsverfügung untergebracht
Säulen der städtischen Unterbringung:
- Anmietung und Vermittlung von privaten Wohnraumangeboten
- Verteilung im Stadtgebiet, es wird versucht die Menschen durch die Nutzung von zentralen und dezentralen Unterkünften über das gesamte Stadtgebiet zu verteilen
- Neubau städtischer Unterkünfte
- Nutzungsänderungen von Bestandsgebäuden, z.B. Verwaltungsgebäude wird in Wohnraum umgewandelt
- Vermeidung der Hallenunterbringungen
- Sozialbetreuung über das städtische Integrationsmanagement „Welcome-Center“
- Schaffung von Anwohnerbeiräten bei zentralen Unterkünften als Informations- und Austauschplattform
Die Wohnbau Lörrach als soziale Wohnbaugesellschaft:
- Die Wohnbau Lörrach ist das erste Wohnungsunternehmen im Land mit professionalisiertem sozialen Management (seit 1987, zwei Vollzeitstellen)
- Alle Wohnquartiere sind mit Gemeinschaftsräumen/-häusern ausgestattet
- Durchschnittsmiete beträgt 7,07 Euro/qm/Monat, 93 Prozent der Wohnungen erfüllen die Kriterien der „Kosten für Unterkunft“ bei Bürgergeld- bzw. Grundsicherungsbeziehern
- Ca. 15 Prozent der Wohnungen sind belegungsgebunden
- Alle Wohnungen werden als Sozialgut gemeinwohlorientiert bewirtschaftet
- Die Wohnbau Lörrach hat im Stadtgebiet einen sehr hohen Wohnungsmarktanteil; keine andere kommunale Wohnungsgesellschaft im Regierungsbezirk Freiburg hat so großen Bestand in Relation zur Stadtgröße (in ganz Baden-Württemberg hat lediglich Mannheim einen ähnlich hohen Anteil)
- Aktuell stellt die Wohnbau Lörrach ca. 90 Wohnungen für die dezentrale Unterbringung von Obdachlosen zur Verfügung, 32 Wohnungen (Gretherstraße) für Geflüchtete sowie weitere einzelne Wohnungen, die sich an verschiedenen Orten im Stadtgebiet befinden.
- Rechnet man die vorgesehenen Plätze im Wohnkomplex Wölblinstraße hinzu, stellt die Wohnbau Lörrach fast 200 Wohnungen für besondere Bedarfsgruppen zur Verfügung
Titelseite » Städte und Gemeinden » Textmeldung
Kreis Lörrach - Lörrach
22. Feb 2023 - 14:46 UhrAnschlussunterbringung in der Wölblinstraße in Lörrach - Statement von Oberbürgermeister Jörg Lutz zum Thema
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