Freiburg (pef). Die 36 neuen Pfarreien des Zukunftsprozesses Kirchenentwicklung 2030 befinden sich rund ein Jahr vor ihrer offiziellen Bildung auch kirchenrechtlich auf der Zielgeraden. Die Zusammenlegung erfolgt über Dekrete, die durch Erzbischof Stephan Burger ausgestellt wurden und die neuen Strukturen auch kirchenrechtlich beschreiben. Wie die Erzdiözese Freiburg am Montag (27.01.) mitteilte, haben bereits 27 der 36 Dekrete mit Wirkung vom 12. Januar 2025 Rechtskraft erlangt. Im nächsten Schritt nimmt das Kultusministerium Baden-Württemberg die Rechtmäßigkeit der damit verbundenen Zulegung der betroffenen Kirchengemeinden zur Kenntnis und teilt dies der Erzdiözese mit. Die Feststellungen zur Errichtung der neuen Pfarreien werden im Amtsblatt der Erzdiözese vom 4. Februar 2025 veröffentlicht werden.
Dekrete zur Einsichtnahme
Vom 1. bis 13. Dezember 2024 lagen die Dekrete in den Kirchengemeinden aus. Damit hatten alle Katholikinnen und Katholiken die Möglichkeit, eine persönliche Beschwerde zur Rücknahme oder Abänderung einzureichen. Gemäß Kirchenrecht kann jede Katholikin und jeder Katholik eine persönliche, inhaltlich begründete Beschwerde (Rekurs) einlegen, falls ein Dekret Anlass dafür gibt. Insgesamt wurden gegen neun Dekrete zur Errichtung einer neuen Pfarrei fristgerecht bis 23. Dezember 2024 Rekurse eingelegt.
Alle eingegangenen Beanstandungen wurden durch Erzbischof Stephan Burger geprüft. In der großen Mehrheit konnte allerdings weder eine persönliche Beschwernis noch ein verfahrensrechtliches Vergehen festgestellt werden. Gegen die Ablehnung eines Rekurses kann von Beschwerdeführern Einspruch erhoben werden. Da diese zweite Phase der Rekurse jedoch in Rom geführt wird, steht voraussichtlich erst im März oder April fest, ob das Dikasterium für den Klerus den Rekurs-Weg weiterverfolgt.
In drei Fällen, nämlich in Pforzheim, Emmendingen und Überlingen, werden sich die zuständigen Stiftungs- und Pfarrgemeinderäte nochmals mit der Frage der Pfarrkirche auseinandersetzen, da sich die jeweiligen Rekurse nur auf deren Festlegung beziehen. Konkret werden sie die Vor- und Nachteile der vorgesehenen Pfarrkirche beleuchten und danach - möglichst mit breitem Konsens - ein Votum an den Erzbischof zur erneuten Entscheidung abgeben. Damit sollen die Voraussetzungen für die vollständige Rechtskraft der Dekrete der betroffenen Pfarreien erfüllt werden. Als Vertreter der Diözesanleitung wird Generalvikar Christoph Neubrand jeweils selbst an den Sitzungen des VEG-Gremiums teilnehmen.
Breite Beteiligung und gelebte Subsidiarität
Generalvikar Christoph Neubrand begrüßte die hohe Zustimmung. „Die Tatsache, dass die weit übergroße Mehrheit der Katholikinnen und Katholiken den eingeschlagenen Weg mitträgt, zeigt uns, dass die breite Beteiligung und gelebte Subsidiarität die richtige Grundlage für unsere Kirchenentwicklung 2030 sind. Zugleich nehmen wir die eingereichten Beschwerden ernst und prüfen diese umfänglich. Denn auch die Rekurse zeigen letztlich, wie engagiert sich Katholikinnen und Katholiken um die Zukunft ihrer Pfarrei sorgen“, sagte Christoph Neubrand und betonte: „Ich danke allen Frauen und Männern, die in den vergangenen Jahren auf unterschiedlichen Ebenen in vielfältigen Funktionen mit großem Engagement an der Raumplanung und Gestaltung unserer Erzdiözese mitgewirkt haben.“
(Info: Erzbischöfliches Ordinariat Freiburg)
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Stadtkreis Freiburg - Freiburg
28. Jan 2025 - 18:06 UhrErzdiözese Freiburg: Neue Pfarreien erlangen Rechtskraft - Dekrete zur Zusammenlegung wurden angenommen – Einzelne Beschwerden werden geprüft
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