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Kreis Lörrach - Landkreis Lörrach

14. Mar 2025 - 17:59 Uhr

Meilenstein im Genehmigungsverfahren zum Windpark Zeller Blauen - Landratsamt Lörrach bewertet das Projekt als voraussichtlich genehmigungsfähig

Landratsamt Lörrach
Landratsamt Lörrach

Die Windpark Zeller Blauen GmbH & Co. KG hat im Oktober 2024 einen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag für den Bau und Betrieb eines Windparks mit insgesamt sieben Windenergieanlagen beim zuständigen Landratsamt Lörrach eingereicht. Nach erfolgreicher Vollständigkeitsprüfung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange geht das Landratsamt derzeit davon aus, dass der Antrag grundsätzlich die rechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt. Die spezifischen Bestimmungen, die eine Genehmigung voraussichtlich ermöglichen, werden aktuell durch die zuständige untere Immissionsschutzbehörde geprüft.

Derzeitiger Stand der Prüfung:
Die letzten Unterlagen zur Bestätigung der Vollständigkeit wurden am 30. Januar 2025 eingereicht und geprüft. Das Ergebnis: Die Unterlagen sind vollständig, sodass seit diesem Tag das eigentliche Genehmigungsverfahren läuft. Die fachlichen Prüfungen sind aktuell weitestgehend abgeschlossen.

Nach Einschätzung der unteren Immissionsschutzbehörde ist das Projekt nach derzeitiger Sach- und Rechtslage voraussichtlich genehmigungsfähig. Diese Feststellung stellt in jedem größeren Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einen Meilenstein dar. Beim Landratsamt Lörrach werden nun noch weitere fachliche und rechtliche Prüfungen durchgeführt, um die Genehmigungsfähigkeit jeder einzelnen Anlage des geplanten Windparks final zu bestätigen und die Inhalts- sowie Nebenbestimmungen zu definieren.

Weitere Verfahrensschritte:
Obwohl die Genehmigung eines Windparks ein hochkomplexes und sehr aufwändiges Verfahren ist, wird über den Antrag nach dem BImSchG in einem sogenannten vereinfachten Verfahren entschieden. Dafür ist eine Bearbeitungsfrist von drei Monaten vorgeschrieben, die bei Bedarf um drei Monate verlängert werden kann. Da das Landratsamt Lörrach parallel zur Vollständigkeitsprüfung in eine vertiefte inhaltliche Prüfung der Antragsunterlagen eingestiegen ist, wird aktuell angenommen, dass die Genehmigung Ende April erteilt werden kann. Eine endgültige Aussage dazu kann jedoch erst im Laufe der weiteren Prüfungen getroffen werden. Nach Erteilung einer Genehmigung für den Bau und Betrieb von Anlagen nach dem BImSchG kann der Betreiber innerhalb von drei Jahren auf dieser Grundlage mit dem Bau beginnen.

Im eigentlichen Genehmigungsverfahren werden sämtliche Auswirkungen jeder einzelnen Anlage des Windparks auf die sogenannten Schutzgüter (Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser und Atmosphäre, Kultur sowie sonstige Sachgüter) berücksichtigt und gewürdigt. Zum Schutz von Mensch und Umwelt wird umfassend sichergestellt, dass von Anlagen keine unzumutbaren Auswirkungen auf diese Schutzgüter ausgehen. Die Antragstellerin hat einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. In der Genehmigung legt die Behörde durch Inhalts- und Nebenbestimmungen Regelungen – häufig auch Einschränkungen – fest, wie die Anlagen zu betreiben sind und was die Antragstellerin, die nach Erteilung der Genehmigung zur Betreiberin wird, zur Wahrung der Schutzgüter zu beachten hat.

(Presseinfo: Landratsamt Lörrach, 14.03.2025)


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