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Kreis Emmendingen - Landkreis Emmendingen

22. Feb 2023 - 15:44 Uhr

Grünen-Landtagsabgeordneter Schoch ließ sich über Anpassung von Management der Afrikanischen Schweinepest aufgrund aktueller Erfahrungen informieren - Seuche war im Mai 2022 auch auf landwirtschaftlichem Betrieb im Landkreis Emmendingen ausgebrochen

Grünen-Landtagsabgeordneter Alexander Schoch (Bild) ließ sich über Anpassung von Management der Afrikanischen Schweinepest aufgrund aktueller Erfahrungen informieren.

Foto: RT-Archivbild
Grünen-Landtagsabgeordneter Alexander Schoch (Bild) ließ sich über Anpassung von Management der Afrikanischen Schweinepest aufgrund aktueller Erfahrungen informieren.

Foto: RT-Archivbild

Am 25. Mai 2022 kam es auf einem landwirtschaftlichen Betrieb im Landkreis Emmendingen zu einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP).

Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, lief in kürzester Zeit eine enorme Alarmierungs- und Unterstützungsmaschinerie mit rund 200 Einsatzkräften aus sieben Feuerwehren, dem Technischen Hilfswerk Emmendingen und dem DRK an. Diese leisteten technische Hilfe, richteten Absperrungen ein, bauten die Infrastruktur auf und unterstützen bei der Desinfektion und Dekontamination. Alle Verantwortlichen haben hervorragende Arbeit geleistet und konnten einen weiteren Ausbruch der ASP verhindern.

Da nach dem Einsatz Frage aufkamen, welche organisatorischen und planerischen Konsequenzen sich aus den Erfahrungen des ASP-Ausbruchs in Forchheim für die Zukunft ergeben könnten, hat sich der Landtagsabgeordnete Alexander Schoch an das zuständige Landwirtschaftsministerium gewandt und um eine Einschätzung zum ASP-Management auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen gebeten.

In der Antwort des Ministeriums heißt es, dass diese schwere Krise auf allen Ebenen sehr gut bewältigt wurde und die Restriktionsmaßnahmen hierdurch zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufgehoben werden konnten.

Im Dezember 2022 erfolgte eine Evaluation und Reflektion des Seuchengeschehens mit den betroffenen Behördenvertretern aller Verwaltungsebenen mit dem Ziel, zukünftigen Seuchenausbrüchen noch effektiver begegnen zu können und Reibungsverluste sowie Überforderungen der Arbeits- und Einsatzkräfte zu vermeiden.

So soll es bei zukünftigen Ausbrüchen der ASP im Hausschweinebereich möglich sein, dass das Dienstleistungsunternehmen, welches durch die Stadt- und Landkreise im Rahmen der Tierschutz gerechten Tötung des Seuchenbestandes und der ersten Reinigung und Desinfektion beauftragt werden kann, auch zukünftig die Aufgaben der abschließenden Reinigung und Desinfektion durchführen könnte.

Allerdings liegt die Verantwortung dafür, genauso wie die entstehenden Kosten, beim betroffenen Betrieb. Das finanzielle Risiko kann durch den Abschluss von speziellen Versicherungen verringert werden. Den Behörden obliegt die Aufgabe bei hochinfektiösen Tierseuchen die Tötung und Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen bzw. die Durchführung der Reinigung und Desinfektion im Anschluss abzunehmen.

Außerdem ist im Frühjahr 2023 eine ASP-Tierseuchenübung geplant, in die weitere Ergebnisse der Evaluation einfließen sollen.

Auf die Frage nach etwaigen Spielräumen bei der Durchführung von Maßnahmen im Rahmen eines ASP-Ausbruchs, schreibt das Ministerium, dass bei der Festlegung von Dauer und Größe von Restriktionsgebieten oder bei den zu ergreifenden Maßnahmen in diesen Gebieten keinerlei Ermessungsspielraum seitens der Behörden besteht. Die Vorgaben müssen eins zu eins umgesetzt werden.

Wohingegen Ermessenspielräume vorhanden sind, werden diese in aller Regel im Rahmen einer Risikoabwägung genutzt, so dass erforderliche Maßnahmen auf das Notwendigste reduziert werden können.

Reinigung und Desinfektion erfolgen nach wissenschaftlich fundierten bundeseinheitlichen Vorgaben. Die ordnungsgemäße Durchführung der Reinigung und Desinfektion im Seuchenbetrieb hat bei der Seuchenbekämpfung einen hohen Stellenwert, da durch sie die Weiterverbreitung von Krankheitserregen in den Wildtierbereich oder in andere gefährdete Tierhaltungsbetriebe vermieden werden kann. Gerade bei Freilandflächen stellt dies eine große Herausforderung dar.

In der Antwort weist das Ministerium darauf ein, dass es im Rahmen eines Seuchengeschehens regelmäßig zur engen Abstimmung zwischen den Behörden vor Ort, den betroffenen Regierungspräsidien und dem MLR kommt.

Bei diesen Abstimmungen werden auch Unterstützungsmaßnahmen besprochen, so dass z.B. Amtstierärztinnen oder Amtstierärzte aus nicht betroffenen Land- und Stadtkreisen die betroffenen Veterinärbehörden personell unterstützen können.

Alexander Schoch begrüßt besonders die geplante ASP-Tierseuchenübung im Frühjahr, die dazu beitragen soll, die Abläufe aus den bisher gemachten Erfahrungen zu optimieren.

(Presseinfo: Büro Alexander Schoch, 22.02.2023)


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