Die Stadtverwaltung wird doch keinen Zuwendungsantrag für die Gaskugel im Rahmen des Förderprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus 2024“ stellen.
Im Juli 2024 wurde das Projekt „Die Kugel – bürgerschaftlich getragene Transformation zum Kulturort“ als eines von 17 bundesweiten Projekten für die Bundes-Förderung ausgewählt. In der vorläufigen Förderzusage wurden dem Projekt 3 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Gemeinsam mit dem städtischen Eigenanteil von 1,5 Millionen Euro hätte sich ein Förderrahmen von 4,5 Millionen Euro ergeben. Bis Anfang November 2024 hätte die Stadtverwaltung den finalen Zuwendungsantrag beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einreichen müssen – die Stadtverwaltung hat sich jetzt jedoch dagegen entschieden.
Die Stadt Freiburg hatte den ersten Förderantrag im April in Kooperation mit der Stiftung BauKulturerbe gGmbH auf Basis einer Projektskizze gestellt. Die Projektidee war, die unter Denkmalschutz stehende Gaskugel für eine kulturelle Nutzung zu öffnen sowie das bislang unzugängliche Areal um die Gaskugel herum der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen und in die Freiraumgestaltung beiderseits der Dreisam miteinzubeziehen. Die Gesamtkosten werden derzeit auf rund 5,5, Millionen Euro geschätzt, von denen zwei Drittel für die Sanierung und den Umbau der Gaskugel sowie das Nebengebäude und das Areal unmittelbar um die Gaskugel vorgesehen waren. Diesen Teil des Projektes wollte die Stiftung BauKulturerbe gemeinsam mit dem Arbeitskreis Gaskugel übernehmen. Die Stadt wäre auch bereits gewesen, 2 Millionen Euro der Bundesförderung sowie 1 Million Euro des städtischen Eigenanteils an die Stiftung weiterzuleiten. Die Umgestaltung des öffentlichen Freiraums an der Dreisam durch die Stadt hätte rund 1,8 Millionen Euro gekostet – hier hätte man 1 Million Euro aus der Bundesförderung verwenden können.
Somit sollte der Großteil der Fördermittel an die Stiftung BauKulturerbe weitergeleitet werden. Gleichzeitig ist aber die Stadt Freiburg Antragstellerin und Zuwendungsempfängerin. Als solche ist sie gegenüber dem Bund für das gesamte Projekt und die Einhaltung aller Vorgaben sowie die fristgerechte Umsetzung der Maßnahmen bis zu 31. Dezember 2028 verantwortlich. Es bestehen Zweifel daran, dass bei dieser besonderen Konstellation die Risiken der städtischen Gesamtverantwortung beherrschbar sind.
Obwohl die Verwaltung in den vergangenen Monaten mit Hochdruck und sehr guter sowie konstruktiver Unterstützung der Stellen des Bundes an den Voraussetzungen für die Einreichung des finalen Antrags gearbeitet hat, ist die finanzielle, planungsrechtliche sowie organisatorische Machbarkeit des Projektes zu diesem Zeitpunkt nicht hinreichend verlässlich prognostizierbar.
Das Förderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ mit seinem sehr kurzen Förderzeitraum von nur vier Jahren setzt eine Planungsreife voraus, die das Gaskugel-Projekt leider noch nicht hat. Es müssen aber schon jetzt Ziele und konkrete Maßnahmen definiert werden, die am Ende einer Erfolgskontrolle des Bundes standhalten. Ob die angedachten Ziele realistisch sind, kann derzeit aber noch nicht beurteilt werden.
Denn auf Grundlage des derzeitigen Planungsstandes können momentan noch keine Aussagen dazu getroffen werden, ob die angedachten baulichen Maßnahmen technisch realisierbar sind und keine unüberwindbaren bau-, denkmal- und umweltrechtlichen Hindernisse bestehen.
Auch finanziell gibt es zu viele Risiken: Im Zuwendungsantrag müsste die gesamtverantwortliche Stadt Freiburg als Empfängerin der Fördermittel gegenüber den Stellen des Bundes bestätigen, dass die Gesamtfinanzierung sowie die Folgekosten des Gesamtprojekts gesichert sind. Dies würden einen Vorgriff auf den Doppelhaushalt 2025/2026 und die mittelfristige Finanzplanung darstellen. Sie müsste also auch für die bisher im Teil der Stiftung noch nicht gesicherte Finanzierung in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro in Verantwortung treten. Für diese Frage konnte keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Inwiefern zudem das weitgehend auf ehrenamtlichem Engagement beruhende Betriebskonzept der Stiftung einen dauerhaften Betrieb der Gaskugel gewährleistet, kann derzeit nicht beurteilt werden. Im Zweifel müsste die Stadt als Zuwendungsempfängerin aber die geforderte mindestens 10-jährige, zweckentsprechende Nutzung der geförderten Maßnahmen sicherstellen.
Darüber hinaus ist die Fördermittelverfügbarkeit mit dem voraussichtlichen Fördermittelbedarf, nicht in Einklang zu bringen. Die Bundesmittel von 3 Millionen Euro werden in Jahrestranchen bereitgestellt. Diese Jahrestranchen sind bereits fix und können nicht angepasst werden. Schon jetzt ist klar, dass diese Jahrestranchen nicht zum Projektzeitplan passen. Es besteht das Risiko, dass große Teile der Bundesmittel nicht abgerufen werden können und - ganz oder teilweise - verfallen. Auch wenn der Bund signalisiert hat, dass eine Übertragung von Mitteln in Folgejahre nicht gänzlich ausgeschlossen sei, beträfe dies aber so große Beträge, dass das Risiko, vor allem in der Zusammenschau mit den anderen Risiken und angesichts der angespannten Haushaltslage des Bundes, als zu groß erscheint.
(Presseinfo: Stadt Freiburg, 07.11.2024)
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Stadtkreis Freiburg - Freiburg
7. Nov 2024 - 16:36 UhrStadtverwaltung Freiburg stellt keinen Fördermittel-Antrag für Gaskugel im Rahmen des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ - Notwendige Planungsreife liegt nicht vor - Zu hohes planerisches wie finanzielles Risiko
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