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RegioTrends

Kreis Emmendingen - Teningen

13. Nov 2024 - 23:11 Uhr

Unaufgeregte Informationsveranstaltung zum bevorstehenden Bürgerentscheid – Bekommt Teningen einen Beigeordneten?

Informationsveranstaltung zum bevorstehenden Bürgerentscheid

Bürgermeister Heinz-Rudolf Hagenacker.

Foto: Jens Glade / Internetzeitung REGIOTRENDS
Informationsveranstaltung zum bevorstehenden Bürgerentscheid

Bürgermeister Heinz-Rudolf Hagenacker.

Foto: Jens Glade / Internetzeitung REGIOTRENDS
Am 8. Dezember entscheiden die Teninger Bürger über die Frage ab, ob dem Bürgermeister ein Beigeordneter an die Seite gestellt werden soll. Dies hatte der Gemeinderat bereits entschieden, diese Entscheidung auch trotz eines erfolgreichen Bürgerbegehrens nicht revidiert. Aufgrund dieser Tatsache wurde automatisch ein Bürgerentscheid fällig, bei dem nun über die Frage abgestimmt werden muss, ob der Gemeinderatsbeschluss wieder aufgehoben werden soll. Am heutigen Mittwochabend fand in der Winzerhalle Köndringen die rechtlich vorgeschriebene Informationsveranstaltung der Gemeinde zum bevorstehenden Bürgerentscheid statt.

Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Heinz-Rudolf Hagenacker, in der er den geplanten Ablauf der Veranstaltung vorstellte, erklärte der Bürgermeister den rund 125 Zuhörern, weshalb die Wahlbenachrichtigungen bereits vor der Informationsveranstaltung an die Haushalte versandt wurden. Das habe rechtliche Gründe, um gesetzlich vorgeschriebene Fristen einzuhalten, so Hagenacker. Gleichzeitig informierte er, dass die von den Befürwortern der Beibehaltung des Gemeinderatsbeschlusses ausgelegten Informationsflyer wieder eingesammelt worden seien, da es sich um keine Information der Gemeinde handele. Den Befürwortern empfahl er, zu eigenen Informationsveranstaltungen einzuladen.

Professor Dr. Jürgen Fleckenstein von der Hochschule für Verwaltung in Kehl informierte in einem kurzen Redebeitrag über die Aufgaben und die Stellung eines Beigeordneten. Der arbeite zwar innerhalb seiner Fachbereiche selbstständig, unterstehe letztendlich aber immer der Weisung des Bürgermeisters. Außerdem sei der Beigeordnete im Gemeinderat nicht stimmberechtigt.
Kommunen über 10.000 Einwohner könnten einen Beigeordneten haben, dies sei aber nicht verpflichtend. Es sei eher so, dass die meisten Kommunen in der Größenordnung von Teningen keinen Beigeordneten hätten.
Bei einem Bürgerentscheid hätten die Bürger immer die Wahl zwischen Ja und Nein, Aufgrund der Fragestellung müssten Befürworter der Beigeordnetenstelle mit Nein stimmen, stellte der Verwaltungsfachmann klar.
Wie zuvor Bürgermeister Hagenacker rief Prof. Dr. Fleckenstein die Bürger auf, zur Wahl zu gehen. „Das Wahlergebnis ist nur dann gültig, wenn mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten für eine der Varianten abgestimmt haben. Wird dieses Quorum nicht erreicht, geht die Entscheidung zurück an den Gemeinderat“, erklärte Fleckenstein das Prozedere.

Iris Strauß, vom IMAKA Institut für Management GmbH, Leonberg informierte über die organisatorischen Auswirkungen eines Beigeordneten auf die Gemeindeverwaltung. Man berate Teningen schon seit vielen Jahren. Die Fragestellung, ob Teningen einen Beigeordneten brauche, könne man nicht abschließend eindeutig beantworten. Einerseits habe man festgestellt, dass im Bereich der mittleren Führungsebene quantitativ Defizite bestünden, die andererseits aber nicht zwingend durch die Installation eines Beigeordneten geheilt werden könnten. Grundsätzlich empfehle man der Gemeinde, die Fachbereiche von drei auf vier zu erhöhen. Gerade der Sozialbereich müsse aufgrund der stetig zunehmenden Aufgaben gestärkt werden. Im Auftrag der Verwaltung habe man ein Konzept ausgearbeitet, in den ein Beigeordneter einen neuen Fachbereich Soziales, Schule und Bildung, sowie den Fachbereich Finanzen/Kämmerei übernehmen sollte. Dem Bürgermeister verblieben dann die Fachbereiche Hauptamt und Planung/Bau.

Für einen Beigeordneten spräche, dass der Bürgermeister entlastet würde. Das funktioniere aber nur dann, wenn Bürgermeister und Beigeordneter gut zusammenarbeiteten.

Als Fazit sagte Strauß, dass es wichtiger wäre, die Verwaltung auf Fachbereichsebene zu stärken. Sollte ein Beigeordneter gleichzeitig eine Fachbereichsleitung übernehmen, könne das funktionieren. Allerdings nur dann, wenn die menschliche Beziehung zwischen Bürgermeister und Beigeordneten funktioniere. Zu bedenken gab sie, dass der Beigeordnete allein vom Gemeinderat gewählt würde und der Bürgermeister gegen die Wahl kein Vetorecht habe.

Wie ihre beiden Vorredner, forderte auch Strauß die Bürger auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Als Vertrauensleute der Initiatoren des Bürgerbegehrens sprachen danach Karl-Theo Trautmann (Bürger für Teningen) und Stefan Gärtner. Beide begründeten, weshalb sie das Bürgerbegehren initiiert hatten.
„Die Schaffung einer Beigeordnetenstelle dient nicht dazu, den Bürgermeister einzuschränken“, so Trautmann. Deshalb sei dies auch nicht die geeignete Maßnahme, um die Ziele der Antragsteller für die Stelle zu erreichen. Trautmann verwies außerdem auf die entstehenden Kosten. „Unsere Gemeinde kann sich dies gar nicht leisten“, so der Gemeinderat. Die Gemeindefinanzen seien schon jetzt in Schieflage geraten. Ein Versuch von Stefan Gärtner, die Zuhörer durch Spekulationen beeinflussen, wurde von Bürgermeister Hagenacker unterbunden.
Gärtner wies deshalb nur noch einmal darauf hin, die Fragestellung des Bürgerentscheids genau zu lesen und forderte ebenfalls auf, zur Wahl zu gehen.

Bürgermeister Heinz-Rudolf Hagenacker fasste in seiner Funktion als Vorsitzender des Gemeinderats die Entstehung noch einmal zusammen. So hätten 18 Gemeinderäte während der Beratung zum Haushalt 2024 einen interfraktionellen Antrag auf Schaffung einer Beigeordnetenstelle gestellt. In einer Gemeinderatssitzung im Dezember 2023 sei dies dann beraten und mit 14 zu 3 Stimmen beschlossen worden. Die daraufhin notwendige Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde sei am 2.4.2024 mit 13 zu 3 Stimmen entsprechend geändert worden. In der gleichen Sitzung sei die Neuaufteilung der Geschäftsbereiche und die Ausschreibung der Stelle mehrheitlich beschlossen worden. Die Stelle sollte zum 1.Oktober 2024 besetzt werden. Das zwischenzeitliche Bürgerbegehren habe dies dann gestoppt. Nachdem der Gemeinderat trotz des Bürgerbegehrens den Beschluss, einen Beigeordneten zu installieren, nicht zurücknahm, wurde aus dem Bürgerbegehren automatisch ein Bürgerentscheid.

In seiner Funktion als Bürgermeister nahm Hagenacker danach wie folgt Stellung.
„Ich habe anfangs für die Schaffung der Beigeordnetenstelle gestimmt“, erklärte er. Ein Beigeordneter schaffe ihm mehr Freiraum in seiner Arbeit. „Allerdings haben wir ein quantitatives Problem in der mittleren Führungsebene, das mit der Beigeordnetenstelle nicht unbedingt behoben wird“, relativierte der Bürgermeister. „Heute stehe ich der Schaffung der Stelle eher kritisch gegenüber, weil sich die Finanzen der Gemeinde in eine Richtung entwickelt haben, die wir nicht mehr selbst steuern können. Die neue Stelle wird den Haushalt zusätzlich unnötig belasten“, begründete Hagenacker seinen zwischenzeitlichen Meinungswandel. Zwar könnte die Stelle eventuell intern besetzt werden (eine entsprechende Bewerbung liegt vor), das reduziere aber nur die Kosten.

Fragen aus dem Publikum zur Laufzeit eines Beigeordnetenpostens (8 Jahre und nicht an die Amtszeit des Bürgermeisters gebunden), und ob man eine solche Bürgerentscheidfrage nicht „normal“ stellen könne (das hänge von der Ausgangssituation ab) wurden genauso beantwortet wie die Frage, ob der Beigeordnete im Gemeinderat ein Rederecht habe (Der Beigeordnete könne sich stets beratend zu Wort melden). Nach etwas mehr als 90 Minuten beendete Bürgermeister Hagenacker die Informationsveranstaltung, nicht ohne noch einmal aufzufordern, am 8. Dezember wählen zu gehen.


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