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Stadtkreis Freiburg - Freiburg

17. Feb 2025 - 17:52 Uhr

21. Februar 2025: Frist für Beantragung der Briefwahl in Freiburg endet - Über 50.000 beantragte Briefwahlunterlagen sind bereits verschickt worden


Am Freitag, 21. Februar, um 15 Uhr endet die Frist für die Beantragung der Briefwahl. Das Briefwahlbüro des Wahlamts ist in dieser Woche von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 15 Uhr geöffnet. Dort können Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Falls gewünscht, können sie die Stimmabgabe gleich vor Ort erledigen. Mitbringen sollte man die Wahlbenachrichtigung. Alternativ genügt ein gültiges Ausweisdokument. Wer die Unterlagen für eine andere Person beantragen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht. Der Antrag dafür befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

„Jede Stimme zählt. Es ist wichtig, dass es die Möglichkeit der Briefwahl gibt und allen Wahlberechtigten, die beispielsweise am Wahltag verhindert oder erkrankt sind oder im Ausland leben, zur Verfügung steht“, betont Bürgermeister Stefan Breiter.

In der vergangenen Woche konnten über 50.000 beantragte Briefwahlunterlagen verschickt werden. Wer Briefwahl beantragt, aber den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen bislang noch nicht erhalten oder wieder verloren hat, sollte umgehend Kontakt mit der Briefwahlstelle aufnehmen. Denn in diesem Fall ist eine Stimmabgabe ohne Wahlschein nicht möglich: Briefwähler*innen erhalten einen Sperrvermerk im Wählerverzeichnis und können nur noch mit Wahlschein wählen.

Ein Ersatzwahlschein kann während der Öffnungszeiten unkompliziert beantragt werden – sogar noch am Samstag, 22. Februar, von 8 bis 12 Uhr. Am Wahlsonntag ist dies nicht mehr möglich. Wer nicht persönlich in die Briefwahlstelle kommen kann, kann sich per E-Mail (briefwahl@freiburg.de) oder Telefon (0761 201-5757) an das Wahlamt wenden. Wer am Wahlwochenende plötzlich erkrankt, kann noch bis 15 Uhr am Wahlsonntag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Dazu ist ein ärztliches Attest erforderlich. Eine bevollmächtigte Person kann die Wahlunterlagen dann im Wahlamt in der Berliner Allee 1 abholen.

(Presseinfo: Stadt Freiburg, 17.02.2025)


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