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RegioTrends

Kreis Lörrach - Lörrach

19. Feb 2025 - 15:31 Uhr

23. Februar 2025: "Sie haben die Wahl!" - Jörg Lutz (Oberbürgermeister Lörrach) ruft Bürger Lörrachs zu Beteiligung an vorgezogener Bundestagswahl auf


Am Sonntag, 23. Februar, findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Oberbürgermeister Jörg Lutz ruft die Bürgerinnen und Bürger Lörrachs zur Wahl auf.

„Das Grundgesetz garantiert das freie Wahlrecht. Es ist eines der tragenden Grundrechte unserer Demokratie. „Wählen Sie Demokratie, gehen Sie zur Wahl, nehmen Sie von Ihrem Grundrecht Gebrauch,“ appelliert Oberbürgermeister Jörg Lutz an die Lörracher Bürgerinnen und Bürger.

Trotz den Hinweisen der Bundeswahlleitung, lieber am Wahlsonntag ins Wahllokal zu gehen, statt Briefwahl zu beantragen, scheint es in diesem Jahr ein besonders hohes Briefwahlaufkommen zu geben. Bereits über 11.000 Briefwahlunterlagen wurden von Lörrach aus in die gesamte Welt versendet. In die gesamte Welt? Das liegt daran, dass im Ausland lebende Deutsche ebenfalls an der Bundestagswahl teilnehmen dürfen und hierfür Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde beantragen können, in welcher sie zuletzt gemeldet waren. So kann es sein, dass sich ein Wahlbrief aus Lörrach auf den weiten Weg nach Chile macht, wohingegen es ein anderer Wahlbrief lediglich über die Grenze nach Riehen schaffen muss. Über 1.200 im Ausland lebende Deutsche haben von dieser Möglichkeit in Lörrach Gebrauch gemacht und Wahlunterlagen beantragt.

„Das Organisieren einer Wahl ist immer eine große Gemeinschaftsaufgabe, bei der viele Mitarbeitende der Stadtverwaltung sowie ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger tatkräftig unterstützen.“, betont Wahlleiterin Yvette Heinze. So sind am Wahlsonntag über 400 Wahlhelfende im Sinne der Demokratie im Einsatz.

Das Wahlbüro möchte noch auf folgende Punkte vor der Wahl aufmerksam machen:
- Briefwahlunterlagen können noch bis zum Freitag, 15 Uhr, beantragt werden. So kurz vor dem Wahltermin ist dies dann allerdings nur persönlich im Wahlbüro im Rathaus möglich. Das Wahlbüro ist am Freitag durchgehen von 8.30 Uhr bis 15 Uhr geöffnet.
- Auch die rückzusendenden Wahlbriefe im Falle der Wahl per Briefwahl, sollten nicht später als Mittwoch, 19. Februar, zur Post gegeben werden. Diese können nur berücksichtigt werden, wenn Sie bis zum Wahlsonntag 18 Uhr bei der Stadtverwaltung eingehen.
- Beantragte aber nicht zugegangene Briefwahlunterlagen sind dem Wahlbüro bis spätestens Samstag, 12 Uhr, zu melden (E-Mail: wahlbuero@loerrach.de). Danach können nicht zugegangene Briefwahlunterlagen nicht mehr neu ausgestellt werden.
- Alle Stimmzettel sind an der rechten oberen Ecke abgeschnitten, damit blinde oder sehbehinderte Wähler mittel Stimmzettelschablone selbständig wählen können.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl sowie die Kontaktdaten des Wahlbüros sind auf der städtischen Homepage unter www.loerrach.de/btw2025 aufgeführt.

Nach Schließung der Wahllokale am 23. Februar um 18 Uhr erfolgt die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Wahlergebnisse werden auf der städtischen Homepage veröffentlicht.

(Presseinfo: Stadt Lörrach, 19.02.2025)


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