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RegioTrends

Stadtkreis Freiburg - Freiburg

21. Feb 2025 - 14:42 Uhr

Stadt Freiburg: Ehrenamtliche Richter für Amtsperiode 2025 bis 2030 gesucht - Bewerbungen sind ab 25. Februar 2025 möglich


Alle fünf Jahre wieder sucht die Stadtverwaltung im Auftrag des Verwaltungsgerichts ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die an Gerichtsverfahren beteiligt sind. Dadurch soll das Vertrauen der Bürgerschaft in die Justiz gestärkt und eine lebensnahe Rechtsprechung erreicht werden.

Das Wahlamt stellt für die Wahl der ehrenamtlichen Richter*innen in der Strafgerichtsbarkeit (Schöffinnen und Schöffen) und am Verwaltungsgericht die Vorschlagslisten auf. Dabei werden jeweils doppelt so viele Personen benannt wie später gewählt werden können. Die Auswahl erfolgt dann im zweiten Schritt durch die Wahlausschüsse an den Gerichten.

Bei den Schöffinnen und Schöffen wurden alle Posten vor zwei Jahren besetzt; ihre derzeitige Amtsperiode läuft noch bis 2028. Bei den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern am Verwaltungsgericht endet die Amtsperiode dagegen am 6. September 2025. Die Wahl für die nächste Amtsperiode (2025 bis 2030) findet in diesem Sommer statt. Bewerbungen hierfür werden ab Dienstag, 25. Februar, entgegengenommen. Dazu wird auf www.freiburg.de ein Online-Formular freigeschaltet. Die Bewerbungsfrist endet am 25. März.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken bei mündlichen Verhandlungen und der Urteilsfindung am Verwaltungsgericht mit. Sie haben die gleichen Rechte wie die/der Richter. Vom Verwaltungsgericht werden öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen und Behörden auf der anderen Seite verhandelt und entschieden. In der Regel soll eine belastende Verwaltungsmaßnahme aufgehoben oder eine begünstigende Entscheidung erreicht werden.

Um auf die Vorschlagsliste der Stadt Freiburg aufgenommen zu werden, muss man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, den Wohnsitz in Freiburg und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Juristische Vorkenntnisse sind nicht nötig.

Vom Amt ausgeschlossen sind gemäß Verwaltungsgerichtsordnung vier Personengruppen: Menschen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind; gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann; die nicht das Wahlrecht zum Landtag besitzen; oder die in Vermögensverfall geraten sind.

Nicht zugelassen sind zudem Richter*innen, Beamt*innen und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind; Berufssoldat*innen und Soldat*innen auf Zeit; Rechtsanwält*innen, Notar*innen und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Der Zeitaufwand umfasst etwa 12 Sitzungstage pro Jahr. Die Entschädigung umfasst u.a. Verdienstausfall, Fahrtkosten und Aufwand.

Die Stadt Freiburg überprüft die Daten der Bewerberinnen und Bewerber und erstellt aus den Bewerbungen eine Vorschlagsliste mit 30 Personen, die die Zusammensetzung der Freiburger Bürgerschaft nach Alter, Geschlecht und Beruf widerspiegelt. Diese Vorschlagsliste wird vom Gemeinderat verabschiedet und geht dann an den Präsidenten des Verwaltungsgerichts.

Hier endet die Zuständigkeit der Stadtverwaltung; das weitere Verfahren liegt in der Verantwortung des Verwaltungsgerichts, das einen Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bestellt. Der Ausschuss wählt aus den Vorschlagslisten der zum Gerichtsbezirk gehörenden Kreise und kreisfreien Städte mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen die erforderliche Zahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern. Die gewählten und die nicht gewählten Personen werden vom Verwaltungsgericht benachrichtigt.

(Presseinfo: Stadt Freiburg, 21.02.2025)


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