Der Gemeinderat Weil am Rhein hat am Dienstag die so genannte Vorkaufssatzung verabschiedet. Mit deren Hilfe will die Stadtverwaltung künftig die Entwicklungen in der Hauptstraße zwischen Schlaufen- und Sparkassenkreisel steuern. So hat die Stadt das Recht, bei Veräußerungen von Immobilien und Grundstücken das Vorkaufsrecht auszuüben. Die Satzung tritt am morgigen Freitag in Kraft.
Döner-Läden, Nagelstudios, Shisha-Bars, Wettbüros oder sogenannte Barber-Shops statt alteingesessener, inhabergeführter Läden: viele Bürgerinnen und Bürgern sorgen sich um die Weiler Innenstadt. Oberbürgermeisterin Diana Stöcker, die selbst immer wieder auf diese Problematik aufmerksam gemacht wurde, beauftragte bereits im vergangenen Jahr einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt, der nach Wegen suchen sollte, wie die Stadt einer weiteren Fehlentwicklung entgegentreten könne.
Auf Grundlage des im November 2024 vom Gemeinderat verabschiedeten und mit Bürgerbeteiligung fertiggestellten Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK 2040) ist nun die Vorkaufssatzung entstanden. Ziel: Die Sicherung städtebaulicher Ziele und Entwicklungsvorstellungen für die Innenstadt der Kernstadt. Sie soll als zentrales Versorgungs- und Infrastrukturzentrum gestärkt werden und sich zu einem lebendigen, urbanen und attraktiven Zentrum entwickeln.
Mit ihr kann die Stadt nun Einfluss nehmen auf die Verwirklichung der festgelegten städtebaulichen Aufgaben. Dem Gebiet zwischen Brühlstraße und Schlaufenkreisel wurde beispielsweise ein "Downgrading" attestiert. Dem Verlust von Attraktivität soll mit einer vielfältigen Branchenstruktur und der Ansiedlung von "frequenzbringendem Handel" entgegengewirkt werden. Auf diese Leitlinien kann sich die Stadt nun berufen.
Die Stadt kann nun bei allen Grundstücks- und Immobilienverkäufen in diesem Geltungsbereich intervenieren. Es steht in freier Entscheidung der Stadt beziehungsweise des Gemeinderates, ob bei Vorliegen eines Verkaufsfalles Vorkaufsrecht ausgeübt wird. Es muss für jeden Einzelfall begründet werden und nachvollziehbar sein, warum der Erwerb im Hinblick auf die beabsichtigte städtebauliche Maßnahmen durch die Stadt gerechtfertigt ist. Eine allgemeine Bodenvorratspolitik oder der Erwerb aus fiskalischen Gründen genügen beim Satzungsvorkaufsrecht nicht.
Scheint der Verkaufspreis unrealistisch, hat die Stadt die Möglichkeit, den Verkehrswert mit einem Gutachten ermitteln zu lassen. Sollte ein Grundstück nicht gekauft werden können, wenn beispielsweise der Verkäufer sein Angebot zurückzieht, so kann die Stadt dennoch in gewisser Form Einfluss nehmen. Schließlich befindet man sich mit dem Eigentümer und/oder dem potentiellen Käufer im Gespräch und könnte sich über die weitere Vorgehensweise entsprechend einigen und Fehlentwicklungen stoppen.
Der Gemeinderat votierte einstimmig für dieses Steuerungselement der Stadtentwicklung.
Die Vorkaufssatzung ist auf der städtischen Internetseite zu finden unter: www.weil-am-rhein.de/satzung+der+stadt+weil+am+rhein+ueber+ein+besonderes+vorkaufsrecht+_vorkaufssatzung_+fuer+das+gebiet+kernstadt+_leopoldshoehe_
(Presseinfo: Stadt Weil am Rhein, 27.02.2025)
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Kreis Lörrach - Weil am Rhein
27. Feb 2025 - 16:42 UhrGemeinderat in Weil am Rhein verabschiedete Vorkaufssatzung - Ein Steuerungselement der Stadtentwicklung -

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