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26. Feb 2025 - 11:43 Uhr

14 neue Projekte im Biosphären-Förderprogramm bewilligt - Von Riesenregenwürmern und Hütekindern - Neuer Schwerpunkt beschlossen: „Engagement zur Erhaltung von Natur und Kultur wertschätzen“.

14 neue Projekte im Biosphären-Förderprogramm bewilligt.
Die Anpassung an Wasserknappheit und Dürren war diesmal Förderschwerpunkt des Biosphärengebiets. 
Krai Woog Gumpen bei Görwihl (Bild).

Foto: Regierungspräsidium Freiburg - Dietmar Denger
14 neue Projekte im Biosphären-Förderprogramm bewilligt.
Die Anpassung an Wasserknappheit und Dürren war diesmal Förderschwerpunkt des Biosphärengebiets.
Krai Woog Gumpen bei Görwihl (Bild).

Foto: Regierungspräsidium Freiburg - Dietmar Denger

Der Lenkungskreis des Biosphärengebiets Schwarzwald hat am gestrigen Dienstag die Entscheidung über die Förderperiode 2025 gefällt. Mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg und der Kommunen im Biosphärengebiet werden 14 neue Projekte ermöglicht. Außerdem wurde für die kommende Förderperiode ein neuer Schwerpunkt beschlossen: „Engagement zur Erhaltung von Natur und Kultur wertschätzen“.

Regierungspräsident Carsten Gabbert, der den Lenkungskreis leitete, stellte fest, dass sich der diesjährige Förderschwerpunkt „Anpassung an Wasserknappheit und Dürren“ positiv auf die Vielfalt und Kreativität der Projektanträge ausgewirkt habe. „In der nächsten Förderrunde wollen wir die Wertschätzung der Arbeit zum Erhalt der einmaligen Natur- und Kulturlandschaft des Biosphärengebiets und gleichzeitig das kulturelle Angebot wie zum Beispiel die Pflege des Brauchtums in den Fokus nehmen“, erklärte Gabbert.

Gefördert werden in diesem Jahr neben Maßnahmen zur Verbesserung der Weidewasserversorgung drei neue Themenwege unter anderem zum Badischen Riesenregenwurm und zu Quellen im Südschwarzwald, die Entwicklung eines Figurentheaterstücks zu Hütekindern und ein Monitoringprojekt zu Bachforellen.

Insgesamt wurden 25 Förderanträge mit einem Gesamtfördervolumen von rund 420.000 Euro eingereicht. Neben den 14 Projekten, die nun eine Förderzusage erhalten, stehen noch neun Projekte auf der Nachrückliste. Zwei Projekte wurden aus formalen oder fachlichen Gründen abgelehnt. Die Vorauswahl durch die Geschäftsstelle des Biosphärengebiets fand anhand eines Kriterienkatalogs und mit einer breiten Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Behörden sowie des Beirats statt.

Die befürworteten Förderprojekte 2025 im Einzelnen:

- Umsetzungsmaßnahmen zur Neugestaltung des Riesenregenwurmpfades am Belchen, Schönau i. S., 29.994,00 Euro (zweijähriges Projekt)
- Von Quell‘ zu Quell‘ (Lehrpfad), Landkreis Waldshut, 37.937,20 Euro (zweijähriges Projekt)
- Schwamm-Landschaft Klusenwald, Todtnau, 7.010,00 Euro
- Umsetzung des Konzeptes Themenweg ‚Vom Bauernsohn zum Superstar – und doch der Heimat treu geblieben!‘, Menzenschwand, 21.418,77 Euro
- Monitoring zum Bachforellen-Projekt Belchen, Kleines Wiesental, 3.954,29 Euro
- Konzeptentwicklung und Umsetzung ‚Kulinarische Rätseltour‘, gesamtes Biosphärengebiet, 10.542,00 Euro
- Viehanhänger, Dachsberg, 7.112,54 Euro
- ‚Hütekinder im Schwarzwald‘, Entwicklung eines Figurentheaterstücks, gesamtes Biosphärengebiet, 13.965,00 Euro
- PKW-gezogener Viehanhänger, Zell im Wiesental, 8.315,90 Euro
- Vorhandene Quellfassung zur Weidetiertränkung restaurieren, Tunau, 15.020,20 Euro
- Mobile Tränkewasserfässer zur Aufrechterhaltung der Beweidung der Bernauer Allmendflächen, Bernau, 26.840,45 Euro
- Instandsetzung und Ergänzung der Weidewasserversorgung, Zell im Wiesental, 7.165,18 Euro
- Motormäher, Bernau, 13.347,44 Euro
- Viehanhänger, Bernau, 15.353,00 Euro

Hintergrundinformation:
Das Biosphären-Förderprogramm erstreckt sich auf eine etwa 63.000 Hektar große Gebietskulisse, bestehend aus 29 Städten und Gemeinden in der UNESCO-Modellregion für nachhaltige Entwicklung. Seit 2017 wurden insgesamt 135 Projekte mit Gesamtinvestitionen von 4,7 Millionen Euro und einer Fördersumme in Höhe von 2,6 Millionen Euro bewilligt (in diesen Zahlen ist die Förderrunde 2025 noch nicht berücksichtigt). Die Landschaftspflegerichtlinie ist landesweit die rechtliche Grundlage für das Förderprogramm. Der Antragsschluss für die nächste Förderrunde ist am 15. November.

(Presseinfo: Regierungspräsidium Freiburg, 26.02.2025)


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