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Breisgau-Hochschwarzwald - Eichstetten am Kaiserstuhl

17. Feb 2025 - 01:41 Uhr

Ein Toter nach Notruf aus einer Wohnung in Eichstetten - 48-jähriger Mann bedrohte Polizei mit Schrotflinte - Nach Schusswaffengebrauch der Beamten verstarb er später nach Notoperation im Krankenhaus

Bild: EinsatzReport24
Bild: EinsatzReport24

In den späten Abendstunden des 16. Februar meldete sich eine 47-Jährige Frau über Notruf aus ihrer Wohnung in Eichstetten am Kaiserstuhl. Ihr ein Jahr älterer Lebensgefährte habe sie und ihr gemeinsames zehnjähriges Kind geschlagen.

Daraufhin habe sie sich zusammen mit ihrem Kind in ein Zimmer zurückgezogen und dieses verschlossen. Der Lebensgefährte hat nach derzeitigem Ermittlungsstand weiterhin in der Wohnung randaliert, versucht die Zimmertüre einzutreten und gab mutmaßlich einen Schuss auf die geschlossene Tür ab. Durch den Schuss, der die Tür durchschlug, wurde niemand getroffen. Das Kind erlitt jedoch ein Knalltrauma durch den Schuss.

Ein durch den Krach des Randalierers aufmerksam gewordener Nachbar lehnte eine Leiter an das Fenster des Zimmers im ersten Stock, so dass das Kind hierüber flüchten konnte.

Der 48-jährige Mann verliess in der Zwischenzeit mit der Waffe die Wohnung und lief die Straße entlang. Dort traf er auf die zwischenzeitlich angerückten Polizeikräfte. Der Mann ignorierte mehrerer Aufforderungen die von ihm sichtbar getragene Schrotflinte abzulegen und bedrohte die Beamten damit. Es kam daraufhin zum polizeilichen Schusswaffengebrauch. Der hierbei getroffene Mann wurde durch die Einsatzkräfte und den Rettungsdienst versorgt und in ein Krankenhaus verbracht, wo er notoperiert wurde. Er verstarb dennoch kurze Zeit später.

Bei der Versorgung des 48-Järigen stellten die Beamten neben der Langwaffe auch eine Pistole sicher, die der Mann bei sich trug.

Der Mann, der bereits unter anderem wegen Betäubungsmittel- und Körperverletzungsdelikten sowie dem Verstoß gegen das Waffengesetz polizeibekannt war, hätte beide Waffen nicht haben dürfen, da gegen ihn ein behördliches Waffenbesitzverbot ausgesprochen wurde.

Das verletzte Kind wurde im Krankenhaus behandelt. Die Mutter und das Kinder werden psychologisch betreut.

In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Freiburg führt das Landeskriminalamt Baden-Württemberg, insbesondere zu dem bislang völlig unklaren Motiv des Mannes die Ermittlungen.

(Info: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Freiburg und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg)

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