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Ortenaukreis - Offenburg

18. Feb 2025 - 08:14 Uhr

Sechs Beanstandungen durch den Zoll in mehreren Ortenauer Betrieben - Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach prüft Gastronomiebetriebe

Bild: RT-Archiv
Bild: RT-Archiv

Offenburg (ots) - Am 7. Februar prüfte ein Team der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit des Hauptzollamtsstandorts Offenburg insgesamt 65 in 18
Gastronomiebetrieben angestellte Beschäftigte: In einem Offenburger Dönerimbiss
stießen die Beamtinnen und Beamten auf einen türkischen Staatsbürger, welcher
sich dort als Gast aufgehalten hatte. Er konnte keinen Aufenthaltstitel für
Deutschland vorweisen, hätte bereits ausreisen müssen und hielt sich demzufolge
mutmaßlich unerlaubt in Deutschland auf. Zur Einleitung eines Strafverfahrens
wurde er den Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei übergeben. Der
Betriebsinhaber gab zudem zu, keine Arbeitsaufzeichnungen für seine
Beschäftigten zu führen. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren
eingeleitet. Für einen Arbeitnehmer in einem Lahrer Imbiss, für zwei
Arbeitnehmer in einem Restaurant in Lahr und für die Mitarbeiterin in einem
Kehler Café konnten weder Anmeldungen noch eine sogenannte Sofortmeldungen zur
Sozialversicherung, welche Pflicht in der Gastronomiebranche ist, festgestellt
werden. Alle drei Arbeitgeber sehen sich nun ebenfalls jeweils mit einem
Ermittlungsverfahren konfrontiert. Ein solches könnte auch den Betreiber einer
Kehler Shisha-Bar erwarten: Ein dort angetroffener Arbeitgeber hatte gegenüber
den Zollbeamtinnen und -beamten erklärt, lediglich zehn Euro pro Arbeitsstunde
an Lohn zu erhalten. Dies wird noch überprüft, sollte sich der Hinweis jedoch
bewahrheiten, wäre auch dieser Verstoß gegen die Vorschriften des
Mindestlohngesetzes als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen. Ein in einem Kehler
Dönerimbiss beschäftigter Mitarbeiter versteckte sich gar vor dem Zoll-Team
hinter einem vor dem Betrieb geparkten Fahrzeug. Allerdings nicht gut genug: Er
wurde ebenfalls als ausländischer Staatsbürger identifiziert, die notwendige
Arbeitserlaubnis konnte er nicht vorweisen. Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen
unerlaubter Arbeitsaufnahme eingeleitet, gegen seinen Arbeitgeber eines wegen
mutmaßlich unerlaubter Beschäftigung eines Ausländers. Natürlich war der
Arbeiter weder sofort noch überhaupt zur Sozialversicherung angemeldet - auch
dafür muss sich der Arbeitgeber verantworten.


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