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RegioTrends

Breisgau-Hochschwarzwald - Ehrenkirchen

7. Jun 2024 - 12:09 Uhr

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald weist flächenhaftes Naturdenkmal „Norsinger Grund“ in Ehrenkirchen aus - Regional einmalige geomorphologische Besonderheit

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald weist flächenhaftes Naturdenkmal „Norsinger Grund“ in Ehrenkirchen aus.
Steilwand im Norsinger Grund.

Foto: Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald weist flächenhaftes Naturdenkmal „Norsinger Grund“ in Ehrenkirchen aus.
Steilwand im Norsinger Grund.

Foto: Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald weist den Norsinger Grund in Ehrenstetten als flächenhaftes Naturdenkmal aus. Aus diesem Anlass gab es einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin von Landrat Christian Ante und dem Bürgermeister von Ehrenkirchen, Thomas Breig. „Ich freue mich sehr, dass wir dieses für den Natur- und Artenschutz so hochwertige Gebiet mit Unterstützung der Gemeinde als flächenhaftes Naturdenkmal ausweisen können“, betonte dabei der Landrat.

Das flächenhafte Naturdenkmal besitzt eine Gesamtfläche von fast vier Hektar und bildet einen rund ein Kilometer langen Abschnitt des Norsinger Grundes. Dieses geomorphologisch einmalige Tal wurde durch natürliche Erosion des Ahbachs geschaffen. So existiert hier ein stellenweise sechs bis acht Meter tiefes und zwanzig bis dreißig Meter breites schluchtartiges Tal, mit stellenweise senkrechten Wänden mit bemerkenswerten geologischen Aufschlüssen. Dies stellt eine regional einmalige geomorphologische Besonderheit dar, deren Entstehungsgeschichte sowohl auf natürliche Erosionsprozesse als auch auf bereits mit der ersten Besiedlung in der alemannischen Zeit beginnenden anthopogenen Einflüssen beruht.

„In diesen sehr naturnah ausgebildeten, strukturreichen Wald- und Bachbiotopen hat sich eine artenreiche Tierwelt angesiedelt, zu der zahlreiche schutzwürdige und teilweise gefährdete Arten zählen“ erläutert Gabriel Rösch von der Unteren Naturschutzbehörde welcher das Schutzgebietsverfahren fachlich begleitete.

Der Norsinger Ahbach besitzt eine sehr gute Gewässergüte. Die vielseitigen Gewässerstrukturen stellen einen bedeutenden Lebensraum für heimische Fische wie die Groppe und die Bachforelle, den stark gefährdeten Steinkrebs und zahlreiche Gewässerorganismen dar. Der an den Hängen stockende Buchenmischwald wird seit vielen Jahren von der Gemeinde als Flächeneigentümerin nicht mehr forstwirtschaftlich bewirtschaftet, sodass stattliche Eichen und Hainbuchen im Gebiet vorhanden sind. Der sehr hohe Anteil von Alt- und Totholz stellt wichtige Habitate für heimische Spechtarten, zahlreiche Fledermäusen und holzbewohnende Käfer dar. Die Anzahl der vorhandenen, bisher nachgewiesenen sowie potentiell zu erwartenden Tierarten unterstreicht die hohe naturschutzfachliche Wertigkeit des Gebiets.

Der Bettlerpfad sowie das Markgräfler Wiiwegli queren mit einer Holzbrücke das Gebiet, von wo aus Wanderer und Freizeitnutzer einen Eindruck von der Besonderheit des neu ausgewiesenen Schutzgebiets „Norsinger Grund“ erhalten. Weitere Erschließungen und Wege sind im Gebiet nicht vorhanden. Das Landratsamt bittet deshalb darum, das Schutzgebiet außerhalb der Wege nicht zu betreten, um hier den naturnahen Charakter des Gebiets zu bewahren und die vorhandenen Tierarten nicht zu stören.

Nach der Unterzeichnung der Verordnung durch Landrat Christian Ante wird die entsprechende Verordnung noch in der Gemeinde Ehrenkirchen ortsüblich verkündet und tritt anschließend in Kraft.


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