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Kreis Lörrach - Landkreis Lörrach

22. Jan 2025 - 16:32 Uhr

Grundwasserschutz im Landkreis Lörrach: Neue Einstufung von Wasserschutzgebieten in Rheinfelden und Efringen-Kirchen - Verschärfte Regelungen für Landnutzung treten in Kraft

Landratsamt Lörrach
Landratsamt Lörrach

In Rheinfelden und Efringen-Kirchen wurden zwei Wasserschutzgebiete neu eingestuft. Das Wasserschutzgebiet Rheinfelden (Tiefbrunnen 1, 3+4) wurde vom Normalgebiet zum Problemgebiet hochgestuft, während das Wasserschutzgebiet in Efringen-Kirchen vom Problemgebiet zum Sanierungsgebiet erklärt wurde. Diese Einstufungen basieren auf den Vorgaben der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) und wurden von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) veröffentlicht. Entsprechende Bekanntmachungen für beide Wasserschutzgebiete hat das Landratsamt Lörrach nun erlassen (abrufbar unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen).

Ziel der SchALVO: Schutz von Grund- und Trinkwasser
Die SchALVO ist eine landesrechtliche Verordnung, die den Schutz des Grundwassers regelt, insbesondere in Wasserschutzgebieten, die für die öffentliche Wasserversorgung genutzt werden. Ziel ist es, Verunreinigungen des Grundwassers beispielsweise durch Pflanzenschutzmittel oder nitrathaltigen Dünger zu minimieren und belastete Grundwasservorkommen durch geeignete Maßnahmen möglichst schnell zu sanieren.

Die Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung unterscheidet Normal-, Problem- und Sanierungsgebiete. Während in Normalgebieten vergleichsweise wenige Einschränkungen gelten, gelten in Problemgebieten mit erhöhten Nitratwerten höhere Auflagen. In Sanierungsgebieten, die die höchste Nitratkonzentrationen aufweisen, sind besonders viele Maßnahmen verpflichtend, um die Belastungen nachhaltig zu reduzieren.

Nitrat ist eine stickstoffhaltige Verbindung, die natürlicherweise im Boden vorkommt und eine wichtige Nährstoffquelle für Pflanzen darstellt. Nitrat ist daher auch ein wichtiger Bestandteil von Düngemitteln. Wird jedoch durch Düngung zu viel Nitrat in den Boden eingebracht, kann dieses durch die Pflanzenwurzeln nicht vollständig aufgenommen werden und der Überschuss gelangt in das darunter liegende Grundwasser. Dort beeinträchtigt eine hohe Nitratkonzentration die Trinkwasserqualität und stellt ein Risiko für die menschliche Gesundheit dar.

Neue Einstufungen in Rheinfelden und Efringen-Kirchen:
Das Wasserschutzgebiet in Rheinfelden (336.025 WSG 025 Rheinfelden: Tiefbrunnen 1, 3+4) ist 2025 vom Normalgebiet zum Problemgebiet hochgestuft worden. Grund dafür ist ein anhaltender Anstieg der Nitratkonzentrationen, die über den zulässigen Grenzwerten der SchALVO liegen. Eine Besonderheit in Rheinfelden betrifft die sogenannte Zone III B, die aufgrund ihrer hydrogeologischen Gegebenheiten von den allgemeinen Schutzmaßnahmen ausgenommen wird. Hier ist das Grundwasser nur geringfügig belastet. Das Landratsamt Lörrach hat daher eine Allgemeinverfügung erlassen, die entsprechende Erleichterungen für Landwirte in diesem Bereich festlegt.

Das Wasserschutzgebiet in Efringen-Kirchen (336.192 WSG 192 WV Südliches Markgräflerland Efringen-Kirchen: Tiefbrunnen) war bis 2021 als Sanierungsgebiet eingestuft, wurde dann aufgrund einer Verbesserung der Nitratwerte zum Problemgebiet zurückgestuft. Seitdem sind die Werte jedoch wieder gestiegen, weshalb das Gebiet ab 2025 erneut als Sanierungsgebiet eingestuft werden muss. Diese Hochstufung führt dazu, dass in diesem Gebiet die landwirtschaftliche Nutzung weiter eingeschränkt werden muss.

Eine Übersicht über die die wichtigsten Maßnahmen und Regelungen in den jeweiligen Wasserschutzgebieten befindet sich in der angefügten Tabelle. Detaillierte Informationen zur Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung und den entsprechenden Schutzmaßnahmen gibt es unter: www.loerrach.landwirtschaft-bw.de oder auf den Seiten des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenbergs (LTZ) unter der Rubrik „Wasserschutzgebiete“ (https://ltz.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Wasserschutzgebiete#anker2220918). Aktuelles zum Thema bietet auch ein Newsletter des Infodienstes Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum (https://www.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Newsletter).

Für Rückfragen oder weitere Informationen zu den Auflagen der Landbewirtschaftung stehen Sonja Bierer (Tel. 07621/410-4441, E-Mail: sonja.bierer@loerrach-landkreis.de) und Jochen Winkler (Tel. 07621/410-4442, E-Mail: jochen.winkler@loerrach-landkreis.de) vom Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz gern zur Verfügung.

Um zu klären, ob eine Fläche unter die Ausnahmeregelung für die Zone III B im Wasserschutzgebiet Rheinfelden fällt, hilft Laura Frank (Tel. 07621/410-3334, E-Mail: laura.frank@loerrach-landkreis.de) vom Fachbereich Umwelt gerne weiter.

Die öffentlichen Bekanntmachungen und die Allgemeinverfügung sind abrufbar unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen.

(Presseinfo: Landratsamt Lörrach, 22.01.2025)


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