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Kreis Lörrach - Landkreis Lörrach

3. Feb 2025 - 15:32 Uhr

Landratsamt Lörrach: Amnestie-Regelung für verbotene Springmesser - Straffreie Abgabe von Springmessern noch bis 1. Oktober 2025 möglich

Landratsamt Lörrach
Landratsamt Lörrach

Seit dem 31. Oktober 2024 sind sogenannte Springmesser – also Messer, deren Klingen per Knopf- oder Hebeldruck ausgefahren werden können – in Deutschland grundsätzlich verboten. Ausnahmen für das Verbot gelten ausschließlich für Personen mit einem sogenannten berechtigten Interesse, beispielsweise wenn eine Nutzung im Zusammenhang mit der Berufsausübung notwendig ist. Nicht vom generellen Verbot betroffen, sind Messer, deren Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt, wenn die Klinge maximal 8,5 cm lang und nicht zweiseitig geschliffen ist. Auch der Umgang mit diesen Messern muss allerdings im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgen oder es muss ein berechtigtes Interesse bestehen, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht.

Mit der Änderung des Waffengesetzes drohen bei unerlaubtem Besitz Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.

Für alle, die im Landkreis Lörrach noch im illegalen Besitz eines Springmessers sind, gilt nun eine zeitlich begrenzte Amnestieregelung. Das bedeutet, dass bis zum 1. Oktober 2025 Springmesser straffrei und anonym bei den Waffenbehörden im Landkreis abgegeben werden können. Im Landkreis Lörrach ist die Abgabe ab sofort bei den Waffenbehörden zu folgenden Zeiten möglich:

In Weil am Rhein montags von 14.00 bis 17.00 Uhr bei der Stadtverwaltung (Rathausplatz 1), in Lörrach dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr bei der Stadtverwaltung (Luisenstr. 16) und donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr beim Landratsamt Lörrach im Haus 2 (Palmstraße 3) sowie in Rheinfelden (Baden) mittwochs von 9.00 bis 12.00 Uhr bei der Stadtverwaltung (Kirchplatz 2). Terminvereinbarungen sind jeweils nicht erforderlich. Transportieren Sie das Messer bitte in einem verschlossenen Behältnis, sodass es nicht zugriffsbereit ist.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Waffenbehörde. Für die Städte Lörrach mit Inzlingen, Weil am Rhein und Rheinfelden (Baden) mit Schwörstadt sind die Waffenbehörden bei den jeweiligen Stadtverwaltungen zuständig, für den Rest des Landkreises das Landratsamt Lörrach.

(Presseinfo: Landratsamt Lörrach, 03.02.2025)


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