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Gesamte Regio - Landkreis Emmendingen, Ortenaukreis

20. Mar 2025 - 12:49 Uhr

Regierungspräsidium Freiburg: Sechs Brücken in den Landkreisen Emmendingen und Ortenau werden verengt - Begegnungsverkehr von Lkw wird unterbunden und Bauwerke damit entlastet - Kurzzeitige Einschränkungen am 24./25. März 2025

Brücke über die Elz bei Buchholz, Kreis Emmendingen


Bild: FSRM
Brücke über die Elz bei Buchholz, Kreis Emmendingen


Bild: FSRM

Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) Ende Januar angekündigt hat, werden die Sicherheitsvorkehrungen an 31 Brücken im Regierungsbezirk Freiburg erhöht. Auf sechs Brücken in den Landkreisen Emmendingen und Ortenau wird jetzt die Fahrbahn eingeengt, um den Begegnungsverkehr von Lkw zu unterbinden und die Bauwerke damit zu entlasten. Wie das RP mitteilt, wird es beim Aufbau der Fahrbahnverengungen am 24. und 25. März zu kurzzeitigen Einschränkungen kommen. Der Verkehr wird per Ampel geregelt.

Folgende Brücken sind betroffen:
- Brücke im Zuge der L 91 über die Kinzig bei Willstätt, Ortenaukreis
- Brücke im Zuge der L 91 über die Alte Kinzig bei Willstätt, Ortenaukreis (zusätzliche Begrenzung auf 24 t mit örtlicher Umleitung)
- Brücke im Zuge der L 96 über die Wolf bei Oberwolfach, Ortenaukreis
- Brücke im Zuge der L 110 über die Elz bei Sexau, Kreis Emmendingen
- Brücke im Zuge der L 173 über die Wilde Gutach bei Obersimonswald, Kreis Emmendingen
- Brücke im Zuge der L 186 über die Elz bei Buchholz, Kreis Emmendingen

Zwei weitere Brücken im Zuge der L 103 über die Elz bei Kappel-Grafenhausen und der L 118 über die Rheintalbahn bei Friesenheim (Ortenaukreis) werden anderweitig eingeengt und zu einem späteren Zeitpunkt ausgestattet.

Hintergrund der Maßnahmen ist, dass das Land Baden-Württemberg seine Sicherheitsvorkehrungen für Brücken an Bundes- und Landesstraßen mit gleichartiger Bautechnik wie der eingestürzten Carolabrücke in Dresden intensiviert. Die an den Brücken je nach Bedarf angeordneten Maßnahmen wie Abstandsgebote, Tonnagebeschränkungen und Einengungen dienen der Entlastung der Bauwerke. Mittelfristig müssen die Brücken neu gebaut werden.

Das RP weist darauf hin, dass weitere Maßnahmen erforderlich werden, sollten die neuen Vorgaben vermehrt vom Schwerverkehr missachtet werden und der gewünschte Entlastungseffekt damit ausbleiben.

(Presseinfo: Regierungspräsidium Freiburg, 20.03.2025)


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