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Ortenaukreis - Ortenaukreis

13. Feb 2025 - 11:28 Uhr

Bundestagswahl (23. Februar 2025): Vorbereitungen im Wahlkreis Offenburg weitgehend abgeschlossen - Kreiswahlleiter Nikolas Stoermer: "Sind für den Wahltag gut gerüstet".

Landratsamt Ortenaukreis
Landratsamt Ortenaukreis

Am 23. Februar findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt - beim Landratsamt Ortenaukreis, das für den Wahlkreis „284 Offenburg“ zuständig ist, sind bereits alle Vorbereitungen für den Wahltag getroffen. Seit mehreren Monaten bereit das Team des Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt des Landratsamts Ortenaukreis die Wahlen vor. „Damit am Wahlabend alles klappt, waren umfangreiche Vorarbeiten erforderlich, die nun weitgehend abgeschlossen sind. Wir sind für den Wahltag gut gerüstet“, informiert Kreiswahlleiter Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamter des Ortenaukreises.

Wahlkreis 284:
„Nachdem der Kreiswahlausschuss am 24. Januar 2025 die acht im Wahlkreis Offenburg kandidierenden Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl zugelassen hat, haben wir die Stimmzettel drucken lassen und Anfang Februar an die 29 Kommunen im Wahlkreis Offenburg verteilt“, erläutert Georg Schrempp, Leiter des Kommunal- und Rechnungsprüfungsamtes des Ortenaukreises. Der Ortenaukreis ist nur für den Wahlkreis 284 zuständig. Während die südlichen Städte und Gemeinden zum Wahlkreis 283 Emmendingen-Lahr gehören, sind fünf Kinzigtalgemeinden (Hornberg, Gutach, Wolfach, Oberwolfach und Hausach) dem Wahlkreis 286 Schwarzwald-Baar zugehörend. Der Wahlkreis 284 teilt sich in 182 Urnenwahlbezirke auf. Hinzu kommen 73 Briefwahlbezirke. Etwa 215.000 Wahlberechtigte zählt der Wahlkreis Offenburg. Über 1.000 Helfer werden allein im Wahlkreis Offenburg am 23. Februar für die Abwicklung der Bundestagswahl ehrenamtlich im Einsatz sein.

Stimmzettel:
Wie bereits bei den letzten Wahlen ist die obere rechte Ecke des Stimmzettels abgeschnitten. „Dabei handelt es sich nicht um eine Beschädigung, vielmehr dient dies Menschen mit Sehbehinderung dazu, den Stimmzettel ohne fremde Hilfe in die so genannte Blindenschablone einlegen zu können. Damit ist gewährleistet, dass auch Menschen mit Sehbehinderung vollkommen selbstständig ihr Wahlrecht ausüben können“, erklärt Schrempp.

Alle Wahlberechtigten haben zwei Stimmen:
Jeder und jede Wahlberechtigte hat bei der Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 – wie bei den vorausgegangenen Bundestagswahlen auch – zwei Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisbewerbes, auf der linken, schwarzgedruckten Hälfte des Stimmzettels sowie eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei, auf der rechten, blaugedruckten Hälfte des Stimmzettels.
Auf jeder Hälfte des Stimmzettels dürfen Wählende nur einen Wahlvorschlag kennzeichnen, zum Beispiel durch jeweils ein Kreuz in den aufgedruckten Kreisen. Kennzeichnet die Wählerin oder der Wähler auf der linken Seite des Stimmzettels mehrere Wahlkreisvorschläge, führt dies zur Ungültigkeit seiner Erststimme. Mehrere Kreuze auf der rechten Seite des Stimmzettels (Landeslisten der Parteien) haben die Ungültigkeit der Zweitstimme zur Folge.
„Wählende brauchen ihre Erst- und ihre Zweitstimme nicht derselben Partei geben. Sie können sich auch darauf beschränken, nur eine Stimme, sei es die Erst- oder die Zweitstimme, abzugeben. In diesem Fall zählt die jeweils nicht abgegebene Stimme als ungültig“, konkretisiert Kreiswahlleiter Stoermer.
Mit der Erststimme bestimmen Wählende, welcher Bewerberin oder welchen Bewerber ihres Wahlkreises sie im Deutschen Bundestag vertreten soll, während mit der Zweitstimme die Landesliste der bevorzugten Partei mit allen von der Partei aufgestellten Bewerbungen in der dort festgelegten Reihenfolge gewählt wird.

Wahlrechtsreform:
Da der Bundestag zuletzt stark angewachsen ist, soll dieser ab der Bundestagswahl 2025 verkleinert werden, indem die Zahl von 630 Mandaten nicht mehr überschritten wird. Es bleibt jedoch bei dem System der personalisierten Verhältniswahl, sodass mit der Erststimme für eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus dem eigenen Wahlkreis und mit der Zweitstimme für die jeweilige Landesliste abgestimmt werden kann. „Neu ist, dass für die Zahl der Sitze im Bundestag künftig lediglich das Zweitstimmenergebnis einer Partei entscheidend ist. Direktkandidaten, die über die Erststimme im Wahlkreis gewählt wurden, ziehen nur noch dann in den Bundestag ein, wenn ihr Mandat durch das Zweitstimmenergebnis der jeweiligen Partei gedeckt ist. Insofern hat die Zweitstimme durch Einführung der Zweitstimmendeckung zur Bundestagswahl 2025 noch an Bedeutung gewonnen“, erläutert Schrempp. Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es im neuen Wahlrecht nicht mehr.

Ermittlung des Wahlkreisergebnisses:
Das vorläufige amtliche Endergebnis für den Wahlkreis wird am Wahlabend im Landratsamt Ortenaukreis ermittelt. Dazu müssen die 29 Gemeinden nach der Auszählung ihr Ergebnis an die Kreisbehörde übermitteln, wo sieben Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ab 18 Uhr im Einsatz sind. „Etwa gegen 19 Uhr rechnen wir mit den ersten Ergebnissen. Bis alle Meldungen eingegangen sind, wird es aber sicherlich bis 21 Uhr dauern“, erwartet Stoermer aufgrund der bisherigen Erfahrungen. „Erst danach kann das vorläufige amtliche Endergebnis für den Wahlkreis festgestellt werden“, so der Kreiswahlleiter.
Aufgrund des geänderten Wahlrechts und der nun erforderlichen Zweitstimmendeckung bei erfolgreichen Kreiswahlvorschlägen von Parteien, stehen die direkt gewählten Wahlkreisbewerber erst mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch die Bundeswahlleiterin fest. Das Landratsamt Ortenaukreis kann daher bei der Ermittlung des vorläufigen Ergebnisses am Wahlabend nur feststellen, wer von den Direktkandidaten im Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten hat. Ob das Ergebnis zum Einzug in den Bundestag ausreicht, steht erst zu einem späteren Zeitpunkt fest.
Liegt das vorläufige Endergebnis für den Wahlkreis vor, übermittelt Kreiswahlleiter Stoermer die Zahlen an die Landeswahlleiterin in Stuttgart. Dort wird das Gesamtergebnis für das Land Baden-Württemberg ermittelt und an die Bundeswahlleiterin nach Berlin weitergegeben.
Wer an schnellen Ergebnissen aus dem Wahlkreis interessiert ist, sollte am Wahlabend zwischen 19 und 21 Uhr einen Blick auf die Internetseite des Ortenaukreises unter www.ortenaukreis.de werfen. Das Landratsamt bietet erneut seinen Wahl-Service an und wird die aus den Gemeinden eingehenden Ergebnisse ins Internet stellen.

Wahlforschung:
In jeweils einem Wahlbezirk der Städte Achern und Zell a. H. sowie der Gemeinde Ottenhöfen, zwei Wahlbezirken der Stadt Oppenau sowie vier Wahlbezirken der Stadt Offenburg wird das Statistische Bundesamt gesonderte Auswertungen der Wählerstimmen vornehmen. Alle Urnenwählerinnen und -wähler in diesen Bezirken sowie die Briefwählerinnen und -wähler in jeweils einem Briefwahlbezirk der Stadt Offenburg und der Gemeinde Schutterwald erhalten einen Stimmzettel mit einem gesonderten Aufdruck. Dieser gibt Auskunft über Geschlecht und Altersgruppe der Wählerin oder des Wählers. Die Stimmzettel in diesen Wahlbezirken werden am Wahlabend wie in jedem anderen Wahlbezirk ausgezählt. Sie gehen erst später an das Statistische Bundesamt und werden dort nochmals zu statistischen Zwecken ausgewertet.

Wahlprüfung:
„Bereits am Tag nach der Wahl beginnt dann im Ortenaukreis die Wahlprüfung“, informiert Schrempp. Vierzehn Mitarbeitende des Landratsamtes prüfen dann, ob die Entscheidungen von den einzelnen Wahlvorständen korrekt getroffen wurden. „Erst wenn diese Prüfung abgeschlossen ist, kann der Kreiswahlausschuss am Donnerstag, 27. Februar 2025, um 10 Uhr das amtliche Wahlergebnis für den Wahlkreis endgültig feststellen“, so der Kommunalamtsleiter.

(Presseinfo: Landratsamt Ortenaukreis, 13.02.2025)


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